Aushöhlung des Asylrechts verhindern, Menschenrechte schützen!

Positionierung der Landesvorsitzenden der Landesverbände Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzespaket der Bundesregierung zur Asylpolitik

Aushöhlung des Asylrechts verhindern, Menschenrechte schützen

Positionierung der Landesvorsitzenden der Landesverbände Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  zum Gesetzespaket der Bundesregierung zur Asylpolitik

 

Sichere Herkunftsländer sind keine Lösung

 Die unterzeichnenden Landesvorstände lehnen die beabsichtigte Schlechterstellung der aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ einreisenden Asylsuchenden entschieden ab. Die Einstufung als sogenannte Sichere Herkunftsländer sowie die beabsichtigte Schlechterstellung der aus diesen Ländern einreisenden Asylsuchenden kann nicht die Antwort sein auf die anhaltend hohe Zahl der in Deutschland schutzsuchenden Menschen. Die Präsenz von Bundeswehrtruppen im Kosovo sowie die hohe Anerkennungsquote von Asylsuchenden aus dem Senegal sind zwei Beispiele, die belegen, dass die Ausweisung von sogenannten sicheren Herkunftsländern ein politisches Konstrukt ist, das mit der Menschenrechtslage vor Ort wenig zu tun hat.

 Aufenthaltsbeschränkungen verletzen die Menschenrechte

 Mit der beabsichtigten Verpflichtung für Asylsuchende aus „Sicheren Herkunftsstaaten“, bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben, sowie diese ausschließlich mit einem Minimum an Sachleistungen zu versorgen, zeichnet sich  eine bedrohliche Verschlechterung der Menschenrechtslage für bestimmte Asylsuchende in Deutschland ab. Die Zustände dort sind alarmierend, der Zugang zu Rechtsberatung nahezu unmöglich.

Die daraus folgende Beschränkung auf das Gelände oder auch nur den Ort der Erstaufnahmeeinrichtung stellt einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Betroffenen dar, für den bisher in Deutschland keine klare Rechtsgrundlage gegeben ist. De facto bedeutet dies mindestens die Einführung einer verschärften Form der Residenzpflicht; mit einer unbekannten Anzahl möglicher Sanktionsmittel.

Erstaufnahmeeinrichtungen liegen darüber hinaus häufig in städtischen Randlagen oder im ländlichen Raum. Ein zwangsweiser ausschließlicher Aufenthalt an diesem Ort entzieht Asylsuchende in einem Maße ihrer sozialen und kulturellen Partizipationsrechte, dass er aus dem Blickwinkel des Menschenrechtsschutzes nicht hinzunehmen ist.

Durch die Verknüpfung mit o.g. „Sicheren Herkunftsländern“ erfolgt diese massive Schlechterstellung als Ergebnis einer rein politischen Kategorisierung. Eine solche Verschärfung der persönlichen Lebensumstände nach Deutschland Geflüchteter ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht tolerierbar.

 Leistungskürzungen sind verfassungswidrig

Mit dem Leitsatz „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ hat das Bundesverfassungsgericht am 12.06.2012 in seiner Begründung zum Grundsatzurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz den Menschenrechtsschutz ins Zentrum auch der Ausgestaltung der tatsächlichen Lebensbedingungen von Asylsuchenden in der Deutschland gestellt. Eben jener Grundsatz wird mit den beabsichtigten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeschränkung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie mit den vorgeschlagenen Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz ad absurdum geführt.

 

Petra Budke, Clemens Rostock (Brandenburg)

Claudia Müller, Andreas Katz (Mecklenburg-Vorpommern)

Christin Bahnert, Jürgen Kasek (Sachsen)

Cornelia Lüddemann, Sebastian Lüdecke (Sachsen-Anhalt)

Stephanie Erben, Dieter Lauinger (Thüringen)

 

Kategorie

Demokratie

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