Beweislastumkehr im Bergrecht

Um Schadenersatz für Bergbaufolgeschäden durch den Braunkohletagebau zu erhalten, müssen Betroffene nach derzeitiger Rechtslage gegenüber dem Bergbauunternehmen nachweisen, dass der Schaden durch den Tagebau bedingt ist. Unsere Fraktion setzt sich für eine Beweislastumkehr ein, d.h. künftig sollen die Bergbauunternehmen die Beweislast tragen.

Um Schadenersatz für Bergbaufolgeschäden durch den Braunkohletagebau zu erhalten, müssen Betroffene nach derzeitiger Rechtslage gegenüber dem Bergbauunternehmen nachweisen, dass der Schaden durch den Tagebau bedingt ist. Unsere Fraktion setzt sich für eine Beweislastumkehr ein, d.h. künftig sollen die Bergbauunternehmen die Beweislast tragen. In unserem Antrag, der an diesem Mittwochnachmittag im Plenum behandelt wird, fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesbergrechts zu ergreifen. Betroffene von Bergbaufolgeschäden durch den Tagebau sollen damit Betroffenen von Folgen des Untertagebaus gleichgestellt werden.

„Beim Braunkohletagebau entstehen beispielsweise durch Grundwasserabsenkungen und Rutschungen ähnlich gravierende Schäden wie beim Untertagebau. Besonders häufig treten Risse an Gebäuden auf“, sagte die für Bergbaupolitik zuständige Abgeordnete der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SABINE NIELS. „Diese Schäden nachzuweisen stellt Betroffene jedoch vor erhebliche Probleme.“ Für die Geschädigten sei der Nachweis mit erheblichen Kosten verbunden, zudem gelangten sie oftmals nicht an die erforderlichen geologischen Daten. Von daher scheuten betroffene Hausbesitzer eine gutachterliche Beweisaufnahme, wenn ihre Schadenersatzforderung im ersten Anlauf vom Bergbauunternehmen abgelehnt wird.

„Es ist nicht einzusehen, warum ein durch Bergbaufolgeschäden eines Steinkohlebergwerks Geschädigter durch das Bundesbergrecht besser gestellt ist als jemand, der am Rand eines Braunkohletagebaus wohnt. Daher setzen wir uns für eine Änderung des Gesetzes ein“, sagte SABINE NIELS.

Unseren Antrag „Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr für Bergschadensregelung bei Tagebaubetroffenen im Bundesbergrecht“  finden Sie hier.

Bilder unserer Foto-Ausstellung ,,Am Tagebaurand - Bergbaufolgeschäden rund um die Lausitzer Braunkohletagebaue" stellen wir Ihnen auf Wunsch kostenfrei zum Abdruck zur Verfügung. Sie finden sie hier zum Download: http://we.tl/5M9YocI7vk. Wir bitten lediglich um Nennung der Quelle: www.netzwerk-tagebaurand.de.

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Braunkohle | Pressemitteilung Landtagsfraktion

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