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Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, auch eingetragene Lebenspartnerschaften müssen vom Ehegattensplitting profitieren können. Bündnisgrüne bewerten das Ehegattensplitting grundsätzlich kritisch, begrüßen aber die Entscheidung der Karlsruher Richter. Dazu Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg und Spitzendkandidatin für die Bundestagswahl:
"Nach dem Urteil zum gleichberechtigen Adoptionsrecht vom Februar folgt mit der heutigen Entscheidung die nächste Klatsche für Schwarz-Gelb. Das Bundesverfassungsgericht beerdigt mit dem Urteil endgültig die althergebrachte Definition von Ehe wie sie Teile der Konservativen nach wie vor vertreten." Erst kürzlich hatte die Staatssekretärin Katharina Reiche im Streit in der CDU/CSU um die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften verkündet, es ginge einigen Aktivisten nicht um Gleichstellung, sondern um die Aushöhlung, ja die Abschaffung der bürgerlichen Familien.
"Die Zeit ist reif, nun auch politisch endlich Schluss zu machen mit dieser tradierten Menschenrechts- und Familienpolitik. Die CDU/CSU kann sich drehen, wie sie will, mit diesem erneuten höchstrichterlichen Urteil zur Gleichstellung von Homosexuellen müssen auch die letzten Konservativen die Lebensrealitäten unserer Gesellschaft endlich anerkennen. Das heutige Urteil unterstreicht noch einmal, dass auch verfassungsrechtlich die Gleichstellung von Homosexuellen in allen Lebensbereichen überfällig ist. Schon in den nächsten Wochen kann die CDU beweisen, ob sie im 21. Jahrhundert angekommen ist oder nicht. Dann wird die rot-grüne Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle im Bundesrat und Bundestag behandelt."
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare steht als Kernforderung im Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen und wird an diesem Wochenende als eines der 58 Schlüsselprojekte beim bundesweiten grünen Mitgliederentscheid zur Abstimmung gestellt.
Kategorie
Demokratie | Pressemitteilung LV