Die Bündnisgrünen Brandenburg lehnen die aktuellen Überlegungen zur Lockerung des Nachtflugverbots am Flughafen BER entschieden ab. „Das Verbot wurde gerichtlich angeordnet, um die Menschen im Flughafenumfeld zu schützen – und dieser Schutz ist nicht verhandelbar“, erklärt die Landesvorsitzende Dr. Andrea Lübcke.
Verantwortung übernehmen statt Profit maximieren
Die Debatte um mehr Flexibilität bei nächtlichen Flugbewegungen sorgt bei den Bündnisgrünen für großes Unverständnis. Das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. „Wer einen Flughafen in einem dicht besiedelten Gebiet baut und betreibt, muss im Gegenzug Abstriche bei der Verwirklichung seiner wirtschaftlichen Interessen in Kauf nehmen. Die Konsequenz, die das Gericht für den BER zog, war die Anordnung des Nachtflugverbots. Ein Verbot, das nur das nötigste von dem beinhaltet, was das Gericht dem BER auferlegt hat, ist jetzt Teil der Betriebsgenehmigung des Flughafens.“, daran erinnert Lübcke.
Verlässliche Nachtruhe ist kein Luxus
Das Gericht sprach von „mehr als 40 000 Personen, die Fluglärmbeeinträchtigungen jenseits der Zumutbarkeitsgrenze ausgesetzt“ seien. Die Zahl der Betroffenen ist seitdem weiter angewachsen. Die gesundheitlichen Folgen von nächtlichem Fluglärm sind wissenschaftlich belegt. Für die Bündnisgrünen steht außer Frage, dass Ruhezeiten in der Nacht unverzichtbar sind. „Fluglärm macht krank. Besonders betroffen sind Familien, ältere Menschen und all jene, die morgens früh zur Arbeit müssen. Die Menschen rund um den BER brauchen verlässliche Ruhe – keine ständig neuen Ausnahmen und Sonderregelungen.“
Der Wille der Bevölkerung darf nicht ignoriert werden
Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Volksbegehrens in Brandenburg, das ein verbindliches, achtstündiges Nachtflugverbot fordert, wirkt die aktuelle Diskussion aus Sicht der Bündnisgrünen besonders widersprüchlich. „Statt endlich die Forderung der über 100.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wenigstens in Teilen umzusetzen, wird nun über weitere Ausnahmen debattiert? Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen du derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die das Urteil erwirkt und das Volksbegehren zum Erfolg geführt haben. Wir brauchen mehr Schutz – nicht weniger.“
Für eine zukunftsfähige Mobilität braucht es klare Grenzen
Die Position der Bündnisgrünen ist eindeutig: Es darf keinen zusätzlichen Spielraum für nächtliche Landungen geben. Sonderrechte für Billigfluggesellschaften, deren Geschäftsmodell auf maximaler Auslastung rund um die Uhr basiert, werden abgelehnt. „Der Schutz der Nachtruhe und Gesundheitsschutz ist kein Privileg, sondern ein gesetzliches Gebot und ein Grundrecht. Es darf nicht noch mehr Lärm auf Kosten der Gesundheit der Menschen geben. Wer ernsthaft von nachhaltiger Mobilität spricht, muss auch bereit sein, Grenzen zu setzen – zum Schutz derjenigen, die tagtäglich unter Fluglärm leiden. Ein ernst zu nehmender Schutz der Bevölkerung muss Teil jeder verkehrspolitischen Entscheidung sein“, so Lübcke.
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Weitere Informationen zum Thema:
Tagesspiegel: (16.04.2025) „Ideen für eine bessere Nachtflugregelung am BER“
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/wer-zu-spat-kommt-landet-in-hannover-ideen-fur-eine-bessere-nachtflugregelung-am-ber-13440859.html
Ergebnis Volksbegehren `Nachtflugverbot-BER' (04.12.2012)
https://gruene-brandenburg.de/verkehr/newssingle/100_000_unterschriften_fuer_acht_stunden_schlaf_nachtflugverbot_muss_jetzt_kommen
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Pressemitteilung LV
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