Ohrfeige für die Schulen in freier Trägerschaft

Die bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Marie Luise von Halem kritisierte heute die Bildungspolitiker der Koalition für ihre Zustimmung zu den geplanten Kürzungen für die Freien Schulen.

Zur Verabschiedung der Stellungnahme des Bildungsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz, in dem die Kürzungen bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft festgeschrieben werden, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Marie Luise von Halem:


„Gegen die einhellige Expertenmeinung bei der Anhörung haben die Bildungspolitiker der Koalition heute dem Haushaltsbegleitgesetz zugestimmt. Damit missachten sie das hohe ehrenamtliche Engagement beiden Schulen in freier Trägerschaft und entziehen dem Bildungsbereich ca.51 Millionen Euro bis 2015. Ob der erhoffte Spareffekt für die öffentliche Hand eintritt, ist höchst zweifelhaft, da in Folge von Schulschließungen Kinder in staatlichen Schulen aufgenommen werdenmüssten, die zu 100 % aus öffentlichen Geldern bezahlt werden. Kindern aus finanzschwachen Familien wird zukünftig der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft durch unvermeidbar höhere Schulgelder erschwert. Dazu kommen verfassungsrechtliche Bedenken.


Wir wollen die Vielfalt im Bildungssystem stärken, statt staatliche und freie Träger gegeneinander auszuspielen. Es ist Aufgabe des Landes undim Sinne der Kinder, die Kooperation zwischen Kommunen und freienTrägern bei der Schulentwicklungsplanung gerade in ländlichenRegionen zu unterstützen. Mit dem heutigen Beschluss haben sichoffensichtlich staatlicher Regelungsdrang und ideologische Abneigunggegen die freien Schulen durchgesetzt.“


Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU haben heute in einem gemeinsamen Antrag im Bildungsausschuss die Streichung des Paragrafen 1 des Haushaltsbegleitgesetzes gefordert, der  auf dieMinderausstattung der Schulen in freier Trägerschaft abzielt. Dieserwurde von der rot-roten Ausschussmehrheit abgelehnt.

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Bildung

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