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Mehr als 20.000 Klagen gehen jährlich an den Brandenburger Sozialgerichten ein. In beinahe zwei Dritteln davon wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) verhandelt. Die langen Bearbeitungszeiten der Verfahren von durchschnittlich 16 Monaten sind angesichts des Personalmangels an den Sozialgerichte nicht überraschend. Denn mit 510 zu bearbeitenden Akten pro Jahr sind die RichterInnen an Brandenburgs Sozialgerichten heillos überlastet.
Daran werden auch die sechs zusätzlichen RichterInnen, die Justizminister Schöneburg im Sommer zusätzlich an die Sozialgerichte beordert hat, nicht viel ändern können. Wir Bündnisgrüne fordern daher, dass alle beamtenrechtlichen Möglichkeiten und denkbaren Anreizsysteme geprüft werden müssen, um einen Wechsel zum Sozialgericht für RichterInnen attraktiver zu machen. Beispielsweise könnte der vorübergehende Einsatz an Sozialgerichten positiv bei Beförderungen gewertet werden.
Die Überlastung der Sozialgerichte und die überlangen Verfahrensdauern sind jedoch nur Teil des Problems: Das Sozialrecht und insbesondere die Hartz IV-Gesetzgebung ist sehr komplex. Deshalb bedarf es einer besseren Aufklärungs- und Informationsarbeit bei den Betroffenen. Wir fordern die Stärkung von Beratungsansprüchen und den Ausbau von qualifizierten Beratungsstrukturen im Bereich der Grundsicherung. Es muss sichergestellt werden, dass der Anspruch auf umfassende und unabhängige Beratung gewährleistet wird. Besonderen Wert legen wir darauf, die Verfahren vor den Sozialgerichten auch weiterhin kostenfrei zu halten und den Zugang zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht einzuschränken, sondern aufrechtzuerhalten.
Vollständiger Beschluss
Kategorie
Beschlüsse | Soziales und Gesundheit