LEAG-Umstrukturierung gefährdet Finanzierung der Rekultivierung – Brandenburger Bündnisgrüne fordern Stiftungslösung

20.06.25 –

Die geplante Umstrukturierung der LEAG-Gruppe gefährdet die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Rekultivierung der Braunkohlefolgelandschaften. Eine unabhängige Analyse im Auftrag von Greenpeace zeigt: Bisher sind weniger als zehn Prozent der erforderlichen Rückstellungen tatsächlich gesichert – während gleichzeitig Milliardenverpflichtungen ausstehen. Die Annahmen der von der LEAG beauftragten Wirtschaftsprüfer gelten als deutlich zu optimistisch, Risiken seien unzureichend abgesichert, Worst-Case-Szenarien blieben unberücksichtigt, so der Umweltverband.

Durch die Auslagerung milliardenschwerer Vermögenswerte aus dem Bergbaubereich droht der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) demnach der Verlust ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit – genau in dem Moment, in dem Milliarden für Rückbau, Renaturierung und Wasserhaushalt gebraucht würden. Nach Angaben der LEAG werden für die Rekultivierung rund 5,4 Milliarden Euro benötigt. Davon müssen bis zum Kohleausstieg 2038 mindestens 3,3 Milliarden Euro noch erwirtschaftet werden. Gleichzeitig wurde die Bergbausparte bereits abgespalten – eine Art „Bad Bank“ für die Kohle ist entstanden.

„Das Land rennt sehenden Auges in ein Milliardenrisiko. Es darf nicht sein, dass sich die LEAG durch Verschiebung von Vermögen ihrer Verantwortung entzieht – und das Land Brandenburg tatenlos zuschaut“, erklärt Dr. Andrea Lübcke, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen: „Noch immer ignoriert die SPD-geführte Landesregierung die Risiken der Kohlestruktur. Während der Bevölkerung im aktuellen Haushalt drastische Kürzungen zugemutet werden, fehlt es an jedem politischen Willen, milliardenschwere Folgekosten im Bergbau endlich wirksam abzusichern. Wir dürfen nicht warten, bis das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist.“

Die Brandenburger Bündnisgrünen fordern deshalb, dass die Landesregierung umgehend prüft, ob der bergrechtliche Anspruch auf Rekultivierung nach § 56 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) sowie das Gläubigerschutzrecht nach §§ 22 und 125 Umwandlungsgesetz (UmwG) geltend gemacht werden müssen.

Zudem fordern die Brandenburger Bündnisgrünen die Einrichtung einer unabhängigen Braunkohlestiftung, die alle Rückstellungen bündelt und eine langfristige, zweckgebundene Finanzierung sicherstellt.

„Auch die Bundesregierung muss jetzt reagieren und ein Konzept für eine solche Stiftung vorlegen. Die Länder dürfen nicht länger wegschauen", sagt Lübcke: „Es darf nicht passieren, dass am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Altlasten aufkommen müssen. Eine Stiftung ist das geeignete Instrument, um Verantwortung klar zu regeln und dauerhaft abzusichern."

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https://presseportal.greenpeace.de/251349-greenpeace-sachsen-und-brandenburg-sollten-glaubigerschutz-bei-umstrukturierung-der-leag-gruppe-beantragen
 

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Pressemitteilung LV

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