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13.01.11 –
Der Ende März 2010 eingesetzte Untersuchungsausschuss hat sich ausführlich mit der 1983 getroffenen Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung unter Helmut Kohl befasst, Gorleben als einzigen Endlagerstandort untertägig zu untersuchen. Umfangreiche Akten wurden ausgewertet sowie zahlreiche Zeugen und Sachverständige angehört. Danach besteht kein Zweifel mehr daran, dass Vertreter der zuständigen Bundesministerien im Jahr 1983 den Wissenschaftlern der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) die Weisung erteilten, ihr Gutachten so zu verändern, dass es den politischen Vorgaben entsprach: Ihre Empfehlung, weitere Standorte zu untersuchen, musste gestrichen werden.
Bereits die Auswahl von Gorleben im Jahr 1977 war dubios. Zwar wurden im Untersuchungsausschuss dazu noch keine Zeugen, wohl aber einige Sachverständige und Historiker angehört und Akten ausgewertet. Demnach war nicht die geologische Eignung, sondern die Nähe zur DDR-Grenze, die geringe Bevölkerungsdichte und die Hoffnung auf wenig Widerstand – historischer Irrtum! - die entscheidenden Motive der niedersächsischen Landesregierung Gorleben als Standort für ein Atommüll-Endlager vorzuschlagen.
Der dritte Schwerpunkt der Ausschussarbeit wird die Veränderung des Erkundungskonzepts unter Umweltministerin Angela Merkel in den Jahren 1996/97 sein. Hierzu wurden noch keine Zeugen vernommen, allerdings weisen zahlreiche Akten darauf hin, dass in dieser Zeit aufgrund fehlender Salzrechte das Erkundungskonzept völlig verändert wurde. So die Geologie in Gorleben viel komplizierter als gedacht, die seit vielen Jahren vorgebrachte Kritik hat sich hier erhärtet und um gravierende Punkte ergänzt - z. B. Gasvorkommen unter dem Salzstock, deren Existenz jahrelang verschwiegen wurde.
Kritische Wissenschaftler, die Gorlebens Eignung als Endlager-Standort bezweifelten, wurden offenbar systematisch diskreditiert, Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit durch eine widersinnige und rechtlich fragwürdige Anwendung eines inzwischen völlig veralteten Bergrechts bis heute unterbunden. Dazu kommt, dass die die fachliche und rechtliche Grundlage der Erkundung bis heute auf einem Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 basiert, der mit dem, was dort gebaut wurde, nichts mehr zu tun hat. Die ganze "Erkundung", während der de facto bereits das Endlager gebaut wurde, stand offensichtlich unter dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht!
Die wichtigsten noch offenen Fragen für die grüne Bundestagsfraktion, die der Untersuchungsausschuss klären muss: die Rolle der heutigen Bundeskanzlerin bei der immer absurderen Verdrehung des Erkundungskonzepts in den 90er Jahren und die Verflechtung der Atomwirtschaft mit der schwarz-gelben Politik. Dazu werden wir Entscheidungsträger vernehmen und Verantwortungen aufdecken.
Den gesamten Zwischenbericht gibt's hier zum Download.
Bildquelle: Grüne Bundestagsfraktion
Kategorie
Atomausstieg | Energie