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Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Land Brandenburg hat sich im Koalitionsausschuss am 19.8.21 auf einen Beschluss zur Unterstützung der Menschen in Afghanistan wie folgt verständigt:
Die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich in den letzten Tagen seit der Machtübernahme der Taliban nochmals dramatisch zugespitzt. Die Bilder aus Kabul und anderen Landesteilen sind erschütternd. Besonders die Menschen, die mit westlichen Regierungen zusammengearbeitet haben, gelten bei den Taliban als Verräterinnen und Verräter und sind nun unmittelbar vom Tode bedroht. Gleiches gilt für Menschen, die sich in den vergangenen Jahren für ein freies, modernes Afghanistan eingesetzt haben, was in besonderem Maß die Frauen betrifft. Daher muss es jetzt darum gehen, diesen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen: Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, afghanische Ortskräfte und alle, die von den Taliban verfolgt werden und deren Leben bedroht ist, weil sie ihre Freiheitsrechte und Demokratie verteidigt haben, wie z.B. Medienschaffende, Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten müssen schnellstmöglich evakuiert werden. Dafür braucht es eine sofortige Luftbrücke unter robustem Mandat der Bundeswehr. Wir danken den Soldatinnen und Soldaten für ihren humanitären Einsatz unter Gefahr für Leib und Leben.
Um die Menschen aus Afghanistan in Deutschland aufnehmen zu können, soll der Bund zusätzliche Aufnahmekontingente prüfen. Selbstverständlich steht dabei auch Brandenburg bereit, seinen Beitrag zu leisten und zu helfen. Seit 2013 sind bereits fast 150 Menschen aus Afghanistan mit ihren Familien in Brandenburg aufgenommen worden, die Ankunft weiterer rund 100 Menschen steht unmittelbar bevor und selbstverständlich stehen wir als Land Brandenburg mit seinen Kommunen weiterhin bereit, Menschen vor dem Tod zu retten und aufzunehmen. Dazu stellen wir auch Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung.
Brandenburg begrüßt die Fortführung der humanitären Hilfsaktion in Afghanistan durch den UNHCR, damit dort die Binnenflüchtlinge versorgt werden können. Auch der Aufbau von Flüchtlingslagern in den Nachbarländern durch den UNHCR stellt einen wichtigen Beitrag dar, um die Not in der Region zu lindern. Diese Aktivitäten müssen durch die Weltgemeinschaft einschließlich der EU und den Bund ausreichend finanziert werden. Nur gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union und in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Afghanistans kann möglichst vielen Menschen geholfen werden. Daher soll der Bund die Nachbarländer Afghanistans unterstützen, um auch eine humanitäre Unterbringung vor Ort zu gewährleisten.
Die Rückführungen nach Afghanistan seitens der Bundesregierung sind aktuell ausgesetzt. Um den betroffenen Menschen Rechtssicherheit zu gewähren und zugleich eine Planbarkeit ihrer weiteren Zukunft in Deutschland zu gewährleisten, machen wir von der Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aufgrund humanitärer Gründe Gebrauch, soweit die Rechtslage es zulässt.
Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil für gelingende Integration und Teilhabe. Wer hier lebt, muss auch arbeiten können. Dies gilt insbesondere für Menschen aus Afghanistan bei denen die Dauer der Duldung noch ungewiss ist. Daher müssen zügig Beschäftigungserlaubnisse für Menschen aus Afghanistan insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Instrumenten der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ermöglicht werden.