Gebührenordnung greift zu kurz!

Der heute in der Fluglärmkommission diskutierte Entwurf für eine lärmabhängige Gebührenordnung am BBI lässt, wie die vorherige Regelung, zu wünschen übrig, so der Landesvorsitzende Benjamin Raschke. Wer es mit Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit ernst meine, könne diese Entwurf nicht akzeptieren.

Zum Gebührenordnungsentwurf für den künftigen Großflughafen BBI sagt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Benjamin Raschke:

„Der Gebührenordnungsentwurf lässt mit Blick auf den Lärmschutz zu wünschen übrig. Wiederum sind die Entgelte so gering gespreizt, dass sie kaum Steuerungswirkung entfalten dürften.“ Zudem sei die Lärmgebühr für bereits sehr laute Maschinen im Bereich von 80-84,9 Dezibel mit knapp 200 Euro viel zu niedrig. Am Flughafen Frankfurt – ebenso ein siedlungsnah gelegener Flughafen – lägen die Gebühren für solche Maschinen im Tausenderbereich. „Will man laute und veraltete Maschinen effektiv vom BBI fernhalten, muss der vorliegende Gebührenordnungsentwurf kräftig nachgebessert werden“, so der bündnisgrüne Landesvorsitzende. „Wer es ernst meint mit Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit, kann eine solche Gebührenordnung nicht akzeptieren.“

Abgesehen von den Inhalten gäbe es auch beim Verfahren erhebliche Mängel. „Anstelle von Transparenz herrscht weiterhin Hinterzimmerpolitik im Infrastrukturministerium. Nicht nur, dass das Ministerium seinen Gebührenordnungsentwurf recht kurzfristig auf die Agenda der heutigen Sitzung der Fluglärmkommission setzen ließ  –  das Papier ist zudem unvollständig und enthält nur diejenigen Teile, die das Ministerium für lärm- und schadstoffrelevant hält. Wir Bündnisgrüne fordern daher die Offenlegung des gesamten Papiers sowie die Einräumung einer adäquaten Frist zur Stellungnahme für die Fluglärmkommission.“

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Flughafen BER | Mobilität | Pressemitteilung LV

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