Mindestfraktionsstärke senken: Vielfalt in Kommunalparlamenten stärken!

Das Landesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Mindestfraktionsgröße in der Kommunalverfassung im April für nichtig erklärt. Damit wird es möglich, zu den früheren Fraktionsstärken von nur mindestens zwei Abgeordneten zurückzukehren. Das ist eine Chance für den Minderheitenschutz sowie die Stärkung von Beteiligungsrechten kleinerer Fraktionen, die nicht vertan werden darf, sagt die Landesvorsitzende Annalena Baerbock.

Die Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen Annalena Baerbock warnt davor, bei der Neuausrichtung der Fraktionsstärke auf kommunaler Ebene die Hürden zu hoch zu legen:


„Das Landesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Mindestfraktionsgröße in der Kommunalverfassung im April für nichtig erklärt. Damit wird es möglich, zu den früheren Fraktionsstärken von nur mindestens zwei Abgeordneten zurückzukehren. Das ist eine Chance für den Minderheitenschutz sowie die Stärkung von Beteiligungsrechten kleinerer Fraktionen, die nicht vertan werden darf. Geringere Anforderungen an die Fraktionsstärke leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Vielfalt in den Kommunalparlamenten.“

 

Mit der Kommunalverfassungsreform von 2008 waren die Mindestfraktionsstärken durch die damalige Koalition aus SPD und CDU deutlich erhöht worden. Für die Bildung einer Fraktion in den Stadtverordnetenversammlungen kreisfreier Städte sowie in den Kreistagen bedarf es demnach vier, in größeren Gemeindevertretungen drei Abgeordneter.  Baerbock kritisiert: „Die neue Regelung hatte in einigen Fällen zu einer Benachteiligung demokratisch legitimierter Gruppierungen geführt, da diese auch mit mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen keine Fraktion bilden konnten.“ An den Status einer Fraktion sind Mittelzuweisungen und Beteiligungsrechte wie zum Beispiel die Berücksichtigung bei der Ausschusssitzverteilung gebunden.

 

Die von der SPD angebrachte Befürchtung, die Rückkehr zu den früheren Fraktionsstärken könnte vor allem rechten Gruppierungen in den Gemeindevertretungen in die Hände spielen, dürfe nicht dazu führen, dass die Kommunen an den höheren  undemokratischen Fraktionsstärken festhalten, so Baerbock: „Man kann die Feinde der Demokratie nicht damit bekämpfen, dass man demokratische Rechte einschränkt“.

 

Auch gebe es weder Hinweise darauf, dass Kommunalparlamente mit weniger Fraktionen effektiver arbeiteten, noch dass die Qualität der Fraktionsarbeit von deren Größe abhänge, so die grüne Landesvorsitzende. Ganz im Gegenteil: „Wer allein auf große Fraktionen setzt, beschleunigt nicht die Entscheidungsprozesse in den Gemeinden, sondern verhindert, dass die Interessen der Bevölkerung in ihrer Vielfalt auch im Parlament widergespiegelt werden. Schließlich hängt von der Fraktionsbildung auch das Recht auf Redebeiträge und Antragsstellung in der Gemeindevertretung ab“, erklärt Baerbock. „Wir Bündnisgrüne fordern daher in unserem auf dem Parteitag im April verabschiedeten Antrag ‚Kommunalverfassung weiterentwickeln‘ eine Rückkehr zur alten Fraktionsmindeststärke sowie eine Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte  kleinerer Fraktionen.“

 

Den Beschluss des Parteitags vom 09. April 2011 findet ihr hier: http://gruenlink.de/18f

Kategorie

Demokratie | Pressemitteilung LV

TERMINE

LAG Recht, Demokratie & Antifaschismus

digitale Treffen am zweiten Donnerstag jeden Monats

Mehr