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Ein ehrenwertes Ziel ist kein Freifahrtschein

Die Landesvorsitzende Annalena Baerbock hat heute ihre Kritik an der geplanten Windradsteuer bekräftigt. Baerbock betont, dass eine einseitige kommunale Steuer keine Lösung sei, um klamme kommunale Kassen wieder aufzufüllen.

19.08.10 –

Die Landesvorsitzende der Bündnisgrünen in Brandenburg Annalena Baerbock bekräftigt ihre Kritik, dass eine einseitige Steuer auf Windkraftanlagen das falsche Mittel der politischen Steuerung sei:

„Den Planungsfehlern, die in der Vergangenheit bei der Ausweisung von Windflächen gemacht wurden, dürfen nicht auch noch steuerliche Wildwüchse folgen. Eine einseitige kommunale Windradsteuer ist das falsche Instrument zum Auffüllen der knappen kommunalen Kassen. So sehr wir die Bemühungen der Kommunen unterstützen, ihre finanziellen Löcher zu stopfen: Ein ehrenwertes Ziel ist kein Freifahrtsschein."

Baerbock betont: „Wenn jetzt Landespolitiker der Forderung nach einer Windradsteuer, die auch noch jede Kommune selbst bestimmen soll, vorschnell beispringen, ist das absolut fahrlässig. Um Steuerdumping, Wettbewerbsverzerrungen und Willkür zu verhindern, gibt es in Deutschland klare Regeln, auf welcher Ebene welche Steuern erhoben werden." Wer es ernst meine mit der Stärkung der kommunalen Haushalte, müsse sich im Bund der grünen Forderung nach einer Revision der Gewerbesteuer anschließen. So könnten Standortgemeinden für ihren Beitrag zur Energieerzeugung stärker kompensiert werden. „Wir fordern, dass Gemeinden künftig 90 Prozent der Gewerbesteuer erhalten, wenn auf ihrem Grund dezentrale Windkraft- und Photovoltaikanlagen betrieben werden. Zudem gilt es, bei der überfälligen Novellierung der Grundsteuer, die ebenfalls in die kommunalen Kassen fließt, Aspekte wie Versiegelung und Landschaftsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen", so Baerbock. Sie fügt hinzu: „Dies muss dann aber für alle Energieformen und industriellen Anlagen gelten. Eine einseitige Steuer auf die zurzeit bedeutendste Klimaschutztechnologie heißt nichts anderes, als der Kohle Wettbewerbsvorteile gegenüber Wind zu verschaffen."

Eine kommunale Steuer trage auch nicht dazu bei, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung stärker zu berücksichtigen, kritisiert Baerbock und fügt hinzu: „Akzeptanz schafft man nicht mit einer rechtlich höchst zweifelhaften Steuer, sondern über Dialog und Teilhabe." So müsse die zukünftige Ausrichtung der Energieerzeugung im Sinne eines Regionalmanagements über Diskussions- und Entscheidungsprozesse sowie klare Kriterienkataloge getroffen werden.

 

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