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Grüne wollen Förderabgabe für Braunkohle und andere Rohstoffe

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will eine einheitliche Förderabgabe von zehn Prozent auch auf die klimaschädliche Braunkohle erheben. "Dadurch könnte Brandenburg erhebliche Mehreinnahmen aus den derzeitigen Braunkohletagebauen erzielen," erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm.

10.05.12 –

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will eine einheitliche Förderabgabe von zehn Prozent auch auf die klimaschädliche Braunkohle erheben. "Dadurch könnte Brandenburg erhebliche Mehreinnahmen aus den derzeitigen Braunkohletagebauen erzielen," erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm.

Die Braunkohleförderung in Brandenburg ist zu Unrecht privilegiert. Sie erfolgt derzeit auf der Grundlage der sogenannten "Alten Rechte" und ist von der Förderabgabe befreit. "Die öffentliche Hand bleibt auf vielen Folgekosten sitzen und muss die Schäden und Eingriffe in die Natur allein kompensieren, während sich die Unternehmen eine goldene Nase verdienen. Es ist den Menschen nicht zu vermitteln, dass der Energieriese Vattenfall aufgrund uralter Bestimmungen Profite einfährt, für die es keine sachliche Begründung mehr gibt," so Behm. Der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe (17/9390) sieht eine Änderung des § 151 BBergG vor. Die darin enthaltene Befreiung von der Förderabgabe für aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum (Altes Recht) wird aufgehoben. Da auch in Brandenburg laut Einigungsvertrag für den Braunkohleabbau die "Alten Rechte" gelten, könnte die rot-rote Landesregierung entsprechend der aktuellen Fördermengen mit jährlich ca. 78 Millionen Euro rechnen.

"Mit unserem Anliegen wollen wir die derzeitige Privilegierung von Altrechteinhabern wie Vattenfall beseitigen, um sie angemessen an den Folgekosten zu beteiligen. Unabhängig von Förderabgaben, muss die Landespolitik aber alles daran setzen, um zügig aus der Braunkohle auszusteigen. Neue Tagebau dürfen nicht mehr genehmigt werden," betont die Abgeordnete. Der Strompreis wird sich durch die Förderabgabe nicht erhöhen, denn der wird ohnehin nicht durch die Kosten der Braunkohle, sondern an der Strombörse bestimmt. Vielmehr reduziert die Förderabgabe nur die hohen Margen bei der Gewinnung und Verstromung von Braunkohle.

Der Gesetzentwurf steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

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Braunkohle | Energie | Pressemitteilung Cornelia Behm | Umwelt