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19.06.20 –
Zum Urteil des Berliner Landgerichts über den Eilantrag von Andreas Kalbitz auf einstweiligen Rechtsschutz sagen die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, JULIA SCHMIDT und der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, BENJAMIN RASCHKE:
„Das Urteil des Berliner Landgerichts erklärt die Annullierung der Parteimitgliedschaft aus formalen Gründen für vorschnell. An der erwiesenen rechtsextremen Gesinnung von Andreas Kalbitz besteht jedoch nach wie vor kein Zweifel. Es ist bezeichnend, dass er sich vom ehemaligen HDJ-Chef Sebastian Räbiger entlasten lässt - und dann auch noch mit dem Argument, er sei ja möglicherweise „nur“ als Interessent geführt worden. Das lässt tief blicken.
In der Brandenburger AfD ist Andreas Kalbitz lediglich ein Rechtsextremist unter vielen. Der gesamte Brandenburger Landesverband der AfD ist von rechtsextremistischen Ideologien durchzogen, vom völkisch-nationalen Flügel nicht zu unterscheiden und eng mit anderen Organisationen des rechtsextremen Spektrums verflochten. Dafür wird die Partei zurecht vom Verfassungsschutz beobachtet. Andreas Kalbitz ist nichts weiter als die Spitze des Eisbergs.“
Kategorie
Brandenburg nazifrei | Demokratie | Pressemitteilung LV