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04.04.12 –
Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
"Die Entscheidung des Gerichts ist eine gute Nachricht für die lärmgeplagten Anwohner von Flughäfen, denn sie macht deutlich, dass die Nachtruhe auch am größten deutschen Flughafen höher wiegt, als die Interessen der Wirtschaft. Die Nacht gehört den Menschen und nicht der Fracht. Trotz aller Unkenrufe kann ein Flughafen auch ohne Flüge in den Kernstunden der Nacht auskommen.
Es wird aber auch deutlich, dass die Politik gefordert ist, denn der Schutz vor Lärm ist ein hohes Gut. Die Durchsetzung der Nachtruhe kann nicht länger Aufgabe der Gerichte sein. Wir brauchen einen gesetzlich abgesicherten Schutz der Nachtruhe, und zwar von 22 bis 06 Uhr, so wie es auch das Umweltbundesamt empfiehlt. Das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmgesetz müssen novelliert werden, um Grenzwerte für Fluglärm, Maßgaben für eine optimierte Flugroutenplanung und aktiven Schallschutz zu gewährleisten. Zudem brauchen wir Schutzziele, die festlegen, ab wann Fluglärm als schädlich einzustufen ist sowie einheitliche Lärmobergrenzen an Flughäfen."
Kategorie
Flughafen BER | Pressemitteilung Cornelia Behm