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04.03.13 –
01.03.2013
Der Landtag Brandenburg beauftragte im April 2009 eine unabhängige Kommission, Empfehlungen für eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes zu erarbeiten. Handlungsbedarf sah das Parlament vor allem aufgrund von den Vergleichen mit anderen Bundesländern, insbesondere in Bezug auf die Höhe der Abgeordnetenentschädigung, die Altersversorgung und die Abgeordnetenpauschalen.
Während die Höhe der Abgeordnetenentschädigung in Brandenburg vergleichsweise gering ausfällt, stehen den Abgeordneten weitere steuerfreie Kostenpauschalen zu, die nunmehr wegfallen sollen. Außerdem birgt das bisherige haushaltsfinanzierte Altersversorgungsystem ein finanzielles Risiko für die nachfolgenden Generationen, da es langfristig für den Landeshaushalt zu einer wachsenden Belastung wird.
Wie kam das Gesetz zustande?
Das Gesetz basiert auf Vorschlägen der o.g. unabhängigen Kommission, in der z.B. auch der Landesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler mitgearbeitet haben. Deren Empfehlungen wurden in einem Bericht im November 2009 veröffentlicht. Alle Fraktionen des Landtages haben sich daran orientiert und in der aktuellen Wahlperiode mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die am 27. Februar 2013 in erster Lesung beschlossene Novelle gemeinsam ausgearbeitet.
Was ist uns Bündnisgrünen wichtig?
Aus unserer Sicht ist wichtig, dass sämtliche Leistungen an die Abgeordneten transparentund bestimmt geregelt werden und zwar möglichst nah an den Regelungen für die übrige Erwerbsbevölkerung (Prinzip der Gleichbehandlung), denn der Abbau von Sonderrechten ist uns ein wichtiges Anliegen.
Wir unterstützen es, dass Abgeordnete künftig, wie alle anderen SteuerzahlerInnen auch, ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen müssen. Im Bereich der Altersversorgung müssen die Kosten für den Landeshaushalt besser planbar und für die künftigen Generationen finanzierbar sein.
Was wird durch die Reform verändert?
Das neue Abgeordnetengesetz sieht vor, die Altersversorgung von einer haushaltsfinanzierten auf eine kapitalgedeckte umzustellen und die Versorgungsansprüche zu reduzieren.
Die steuerfreien Kostenpauschalen entfallen künftig. Stattdessen werden die Diäten angehoben. Die den Abgeordneten entstehenden Kosten, z.B. für Büromaterial, sollen aus diesen erhöhten Bezügen geleistet und steuerlich geltend gemacht werden.
Künftig werden nur Fahrten zu Pflichtsitzungen den Abgeordneten vom Landtag erstattet, alle anderen Aufwendungen sind steuerlich geltend zu machen.
Welche Vorteile hat die Reform?
Die Reform war notwendig, um dem Gebot der Transparenz und dem Prinzip der Gleichbehandlung gerecht zu werden. Statt unübersichtlicher Kostenpauschalen und Erstattungsregelungen zielt die Novelle auf klare und bestimmte Regelungen ab und baut das Sonderrecht der Abgeordneten insofern ab, als dass die gesamten Bezüge der Steuer unterliegen und die tatsächlichen Aufwendungen nunmehr als Werbungskosten geltend gemacht werden müssen. Erstattungsfähige Leistungen unterliegen einer Darlegungs- und Dokumentationspflicht. Die Abkehr von der haushaltsfinanzierten Altersversorgung wird langfristig den Landeshaushalt deutlich entlasten.
Welche Nachteile hat die Reform?
Kurzfristig bringt die Reform Mehrkosten mit sich, denn es müssen gleichzeitig Altersversorgungsansprüche von Abgeordneten nach dem alten System bedient werden, während für das neue Altersversorgungssytem über ein Versorgungswerk Beiträge zu zahlen sind. Allerdings werden diese Mehrkosten der Anfangsphase später durch die Ersparnisse kompensiert.
Stand: 1. März
Kategorie
Pressemitteilung Landtagsfraktion