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09.03.12 –
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das Hausrecht von Hotelbetreibern zu stärken und damit Rechtextremen grundsätzlich ein Hausverbot erteilen zu können, sei ein wichtiges Zeichen für Zivilcourage und den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, so Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg.
Der ehemalige Bundesvorsitzende der NPD Udo Voigt wollte im November 2009 mit seiner Frau ein Wellnesswochenende im Hotel Esplanade in Bad Saarow verbringen, Hoteldirektor Heinz Baumeister erteilte ihm Hausverbot. Voigt zog vor Gericht, das Landgericht Frankfurt (Oder) hielt das Hausverbot für rechtens. Das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel bestätigte das Urteil. Daraufhin klagte Voigt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser stellte nun klar: Zwar sei das konkrete Hausverbot für den betroffenen Zeitraum nicht rechtens gewesen. Dies liege aber lediglich daran, dass die Erteilung des Hausverbots erst nach der Buchungsbestätigung seitens des Hotels erteilt wurde und damit bereits ein Vertrag und Anspruch zustande gekommen sei. Grundsätzlich stehe der Erteilung von Hausverboten aufgrund einer rechtsextremistischen Gesinnung aber nichts im Wege.
Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagt dazu: „Mutig ist der Hoteldirektor mit der Erteilung des Hausverbots dafür eingestanden, dass Nazis kein Platz in dieser Gesellschaft eingeräumt wird.“ Das nun erfolgte Urteil des Bundesgerichtshofs sei ein wichtiges Zeichen für Zivilcourage in ganz Deutschland. Baerbock weiter: „Der Kampf gegen Rechts braucht das Engagement und den Mut jedes Einzelnen. Nur so kann denjenigen, die die Menschenwürde mit Füßen treten, der Boden entzogen werden. Die Entscheidung des Hoteliers und das Urteil des BGHs sind daher wegweisend und werden hoffentlich bundesweit Strahlkraft im Kampf gegen den Rechtsextremismus entfalten. Insbesondere hoffen wir, dass diese Entscheidung auch Signalwirkung nach Brandenburg haben wird, wo die NPD immer wieder versucht, Gaststätten für ihre Zwecke zu buchen.“
Die Entscheidung des BGH mache zugleich den schmalen Grad zwischen couragiertem Einsatz gegen rechtsextremistisches Gedankengut und dem Schutz vor Diskriminierung des Einzelnen deutlich, betonte Baerbock. So hatte sich der ehemalige NPD-Vorsitzende bei seinen Klagen gegen das Hausverbot auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Dieses schützt unter anderem vor Diskriminierung im Zivilrecht aufgrund von ethnischer Herkunft, sexueller Identität etc. – nicht aber vor Weltanschauung. „Eine starke Demokratie zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie sich dieser Abwägung stellt. Der Bundesgerichtshof habe dementsprechend sehr deutlich gemacht, dass das Persönlichkeitsrecht eines jeden hochzuhalten gälte, dieses jedoch im Einzelfall abzuwägen sei.
Kategorie
Brandenburg nazifrei | Demokratie | Pressemitteilung LV