Bündnisgrüne fordern Tariftreueregelung auch für Brandenburg

30.11.22 –

Am 1. Dezember 2022 tritt in Berlin die Tariftreueregelung in Kraft: Vom Land beauftragte Unternehmen müssen den Tariflohn ihrer entsprechenden Branche zahlen. Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg fordern diese Regelung auch für Brandenburg. 

Dazu sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg, JULIA SCHMIDT: „Immer mehr Bundesländer haben Tariftreueregelungen in ihren Vergabegesetzen verankert. In Berlin greift sie ab dem ersten Dezember. Auch in Brandenburg muss gelten: Wer im Auftrag des Landes Brandenburg arbeitet, soll nicht nur den Vergabemindestlohn erhalten, sondern nach Tarif bezahlt werden! Da Brandenburg und Berlin ein mehr oder weniger einheitliches Tarifgebiet bilden, muss sich Brandenburg am Berliner Modell orientieren und auf dessen Vorarbeit aufbauen. Brandenburg muss sich genauso gut wie Berlin um Beschäftigte kümmern, die für das Land Arbeit leisten. Es ist mir unbegreiflich, warum das SPD-geführte Landesarbeitsministerium diese im Koalitionsvertrag vereinbarte sozial gerechte Verbesserung für Beschäftigte in Brandenburg nicht schon längst umgesetzt hat.“ 

Die Forderung, die Tariftreueregelung auch in Brandenburg zu verankern, hat der Landesparteirat von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg am 29.11.2022 anhand eines überwiesenen Parteitagsantrags beschlossen. Den Antrag finden Sie im Anhang. 
 

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Arbeit | Pressemitteilung LV

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