Dramatische Zunahme häuslicher Gewalt während der Pandemie ist alarmierend

Die heute vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik weist eine deutliche Zunahme der häuslichen Gewalt im Pandemiejahr 2020 aus. Dazu sagt die Frauenpolitische Sprecherin und Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Alexandra Pichl:

„Die Brandenburger Kriminalstatistik für das Jahr 2020 bestätigt die zahlreichen Berichte, die uns im ersten Pandemiejahr erreicht haben: Die häusliche Gewalt hat dramatisch zugenommen, um fast 20%. Diese Zahlen sind bereits alarmierend, doch die Dunkelziffer wird noch wesentlich höher sein. Es ist gut, dass nun eine Dunkelfeldstudie durchgeführt werden soll. Die Dunkelfeldstudie muss uns Informationen dazu liefern, in welchen Situationen und unter welchen Begleitumständen solche Akte häuslicher Gewalt geschehen, die letztendlich nie gemeldet werden. Das Ziel muss sein, Gewalt an Frauen gesondert und möglichst vollständig in der Kriminalstatistik zu erfassen. Präventionsmaßnahmen müssen dann auf Grundlage der Studie erarbeitetet werden.“

Die Bündnisgrüne Landesvorsitzende betont: „Wieder sind es die Frauen, die am stärksten unter der Pandemie leiden. Die Eindämmungsverordnung ist notwendig, doch gerade deshalb müssen wir dringend auf die Menschen achten, für die das Zuhause kein Schutzraum und kein sicherer Rückzugsort ist. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene muss, wo möglich, mehr Geld zur Frauenhausfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Bereits vor der Pandemie hat das Brandenburger Frauenministerium die Landesförderung für Brandenburgs Frauenhäuser auf über 2 Millionen Euro im Jahr erhöht. Mit diesem Geld konnte in jedem Frauenhaus eine neue Stelle geschaffen werden. Es ist gut, dass das Land Brandenburg die Frauenhäuser sowie die Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützt, die Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ abzurufen, etwa indem das Land einen Teil des Eigenanteils übernimmt. Die neue Frauenhausförderrichtlinie, die gerade erarbeitet wird, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, die Zielvorgaben der Istanbul-Konvention langfristig vollumfänglich zu erfüllen, und um gleichzeitig auf regionale Bedarfe zielgerichteter eingehen zu können. Die Maßgabe muss sein, dass jede von Gewalt bedrohte Frau in Brandenburg schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen kann. Die heute vorgestellten Zahlen zeigen, dass der Bedarf an Schutzräumen und Schutzmaßnahmen für bedrohte Frauen nochmals deutlich gestiegen ist.“

 

Eine Übersicht über Notfallnummern und Anlaufstellen fasst das MSGIV in der Broschüre „Hilfen bei häuslicher Gewalt“ zusammen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/service/publikationen/detail/~26-05-2020-hilfen-bei-haeuslicher-gewalt

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