02.05.25 –
Die Brandenburger Bündnisgrünen begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD-Bundespartei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Die Landesvorsitzende Dr. Andrea Lübcke erklärt dazu:
„Diese Hochstufung ist ein überfälliger und zugleich notwendiger Schritt. Sie bestätigt, was viele längst wissen: Die AfD steht in zentralen Teilen nicht mehr auf dem Boden unserer Verfassung. Damit wird deutlich, wie gefährlich diese Partei für unsere Demokratie ist – und dass der Rechtsstaat gefragt ist, entschlossen zu handeln. Gerade in Brandenburg erleben wir täglich, wie offen die AfD mit völkischem Gedankengut und rassistischer Hetze Politik macht. Jede Form der Verharmlosung ist brandgefährlich.“
Die Radikalisierung der AfD ist seit Jahren offensichtlich. Was einst mit gezielten Tabubrüchen begann, hat sich längst zu einem systematischen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung entwickelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Brandenburger AfD: Sie gehört zur Speerspitze der innerparteilichen Radikalisierung. Funktionäre, Auftreten und Rhetorik lassen keinen Zweifel daran, wie wenig Achtung diese Partei vor den Grundwerten unserer Demokratie hat.
„Die Entscheidung des Verfassungsschutzes ist auch ein klares Signal an diejenigen, die die AfD weiterhin als normalen politischen Akteur behandeln wollen: Sie ist es nicht. Die Partei steht außerhalb des demokratischen Konsenses. Unsere Demokratie lebt von ihrer Wehrhaftigkeit – und wir stehen entschlossen dafür ein, sie zu verteidigen“, so Lübcke weiter.
Angesichts der klaren Einschätzung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist es aus Sicht der Brandenburger Bündnisgrünen nun notwendig, dass die zuständigen Verfassungsorgane die Einleitung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens prüfen. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sind in der Verantwortung, zeitnah zu handeln. Auch die Brandenburger Landesregierung muss ihren Beitrag leisten.
„Wenn eine Partei unsere Demokratie gezielt angreift, darf das nicht folgenlos bleiben. Die Brandenburger Landesregierung muss jetzt Verantwortung übernehmen und sich im Bundesrat klar für die Prüfung eines Verbotsverfahrens positionieren“, fordert Lübcke.
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