Keine Abschaffung der Landratswahl

Vor dem Hintergrund der gescheiterten Landratswahl gestern im Landkreis Oder-Spree, bei der keiner der Kandidaten das erforderliche Quorum von 15% erhielt, und der aktuellen Forderung der SPD zur Abschaffung der Direktwahlen, erklärt der Brandenburger Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CLEMENS ROSTOCK: "Es ist ärgerlich, wie die Landesregierung die Verfahren zur Landratswahl so gestaltet hat, dass nur noch wenige Bürger*innen an diesen Wahlen teilnehmen. Die Abschaffung der Direktwahl wäre aber das falsche Signal. Stattdessen wollen wir die Amtszeiten der Landräte und der Kreistage zusammenlegen, wie es Niedersachsen gerade tut. Das hieße, dass die Amtszeit der Landräte von acht auf fünf Jahre verkürzt würde, denn fünf Jahre beträgt die Legislaturperiode der Kreistage. So könnten die Landrätewahlen parallel zu den Kommunal- und Europawahlen stattfinden, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Die Chance dazu besteht 2019, wenn neue Kreistage und aufgrund der Kreisgebietsreform - in welcher Form sie schließlich auch immer umgesetzt werden wird - neue Landräte gewählt werden müssen. Wir Bündnisgrünen wollen den gesonderten Wahlgang für die Stichwahl durch ein Rangfolgeverfahren bzw. die integrierte Stichwahl im ersten Wahlgang ersetzen. Durch diese Maßnahmen wären eine höhere Wahlbeteiligung und eine Wahlentscheidung im ersten Wahlgang garantiert.“

Der Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, ergänzt: "Sollte die Linke sich diesem Vorhaben anschließen und Rot-Rot eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte einbringen, wird unsere Fraktion dagegen entschieden Widerstand leisten."

Erklärung des Verfahrens integrierte Stichwahl:

 

Bei der integrierten Stichwahl können die Wähler nicht nur ein Kreuz hinter dem gewünschten Kandidaten setzen. Sie können darüber hinaus auch Zweit- und Drittpräferenzen vergeben, die verteilt werden, wenn alle anderen Kandidaten mehr Erstpräferenzen erhalten als der eigene gewünschte Kandidat. Die Verteilung dieser Präferenzen findet dabei so lange statt, bis ein Kandidat über 50 Prozent erhält. Die Stichwahl wäre somit in diesem einen Wahlgang integriert. Ein Beispiel: Bei drei Kandidaten A, B und C können die Wähler die Kandidaten durch Ziffernvergabe in eine Reihenfolge bringen, in dem sie hinter den gewünschten Kandidaten eine 1 und hinter dem Zweitpräferierten eine 2 schreiben usw.

Beim Auszählen gibt es mehrere Schritte. Wenn z.B. Kandidat A 40%, Kandidat B 35% und Kandidat C 25% Erstpräferenzen erhalten, dann werden im Anschluss die Zweitpräferenzen derjenigen die C gewählt haben auf A und B verteilt. So erhält entweder A oder B garantiert mehr als 50%. Die Stichwahl ist somit direkt integriert. Deswegen auch der Titel „integrierte Stichwahl“. Bei mehr als drei Kandidaten läuft es im Grunde genauso. Von dem Kandidaten mit den wenigsten Erstpräferenzen werden die Zweitpräferenzen auf die anderen verteilt, bis ein Kandidat mehr als 50% hat. Wenn ein Kandidat von vornherein über 50% der Erstpräferenzen erhält, hat er natürlich direkt gewonnen – genau wie jetzt. Dann brauchen die Zweitpräferenzen der anderen gar nicht ausgezählt werden.

Eine ausführliche Erläuterung gibt es unter stichwahlen.de/info.htm 

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Demokratie | Kreisverbände | Pressemitteilung LV

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