Weg mit der unsinnigen Extremismusklausel!

Anlässlich des 'Aktionstages für Demokratie - gegen Misstrauen und Bekenntniszwang' am Dienstag, 01. Februar, fordert die Landesvorsitzende Annalena Baerbock eine Aufgabe der unsinnigen und im Kampf gegen den Rechtsextremismus absolut kontraproduktiven 'Extremismusklausel'.

Anlässlich des morgigen bundesweiten Aktionstags gegen die vom Bundesfamilienministerium geplante sogenannte "Demokratieerklärung gegen Extremismus" bei der Vergabe von Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Annalena Baerbock :

„Im Kampf gegen den Rechtsextremismus leisten die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereinigungen einen essentiellen Beitrag dazu, unsere Demokratie zu schützen und zu stärken. Dieses Engagement – oft um den Preis, von Rechtsextremen beschimpft, bedroht und angegriffen zu werden – gilt es unbedingt zu fördern. Wer nun, wie die Bundesregierung, mit der zweifelhaften Absicht, ‚Extremisten’ aufzuspüren, Projektträger zwingt, eine Extremismusklausel zu unterschreiben, agiert kontraproduktiv und begegnet den vielen kleinen Initiativen mit ungesundem Misstrauen. Nicht nur, dass diese Verpflichtung große Unsicherheit bei den Projektträgern darüber schürt, wie sie eine solche Überprüfung überhaupt gewährleisten können – auch an der Verfassungsmäßigkeit der Klausel bestehen erhebliche Zweifel.

Während die rot-grüne Bundesregierung mit dem Programm Civitas im Jahr 2000 die Weichen für einen Paradigmenwechsel stellte – weg von der Täterperspektive, hin zu denjenigen, die sich vor Ort gegen Rechts und für demokratische Werte stark machen –  tut Schwarz-Gelb das genaue Gegenteil: Projektträger, die ihre Partnerinnen und Partner nicht umfassend ausschnüffeln und dies per Unterschrift versichern, erhalten keine staatliche Unterstützung. Zudem wird es besonders kompliziert, wenn ganze Kommunen die Erklärung unterzeichnen müssten. Dann kann es zu der absurden Konstellation kommen, dass sich BürgermeisterInnen, die sich mit ihrer Unterschrift für Fördermittel zur Verfassungstreue der Stadt bekennen, automatisch für die Grundgesetzestreue möglicher NPD-Stadträte mit verbürgen. Solche Beispiele verdeutlichen die Praxisuntauglichkeit der Klausel. Die verlangte Durchleuchtung von Partnerinnen und Partnern stellt für die Zivilgesellschaft eine Überforderung dar und steht in keinem Verhältnis zu dem Ziel, radikale Kräfte von einer Förderung auszuschließen.“

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Demokratie | Pressemitteilung LV