Baerbock kritisiert Vergabegesetzentwurf!

Als halbherzig bezeichnete die bündnisgrüne Landesvorsitzende Annalena Baerbock den heute vorgelegten Gesetzentwurf zur öffentlichen Auftragsvergabe. "So richtig die Einführung eines Mindestlohns bei der öffentlichen Vergabe ist: Diesen kleinsten gemeinsamen Nenner als mutigen Schritt zu bezeichnen, ist der reinste Hohn."

01.09.10 –

Zu dem heute vorgelegten Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg Annalena Baerbock:

„Der Gesetzentwurf ist an Halbherzigkeit nicht zu übertreffen. So richtig die Einführung eines Mindestlohns bei der öffentlichen Vergabe ist: Diesen kleinsten gemeinsamen Nenner als mutigen Schritt zu bezeichnen, ist der reinste Hohn." Baerbock bezieht sich mit ihrer Kritik zum einen darauf, dass der Gesetzentwurf neben dem Mindest- und Tariflohn sowie dem Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit keine weiteren Kriterien zur öffentlichen Beschaffung enthält. Zum anderen kritisiert sie den Vorschlag, dass der Mindestlohn für die Kommunen nicht verbindlich gelten soll: „Die Kommunen vergeben rund zwei Drittel aller Aufträge. Diese nicht in den Anwendungskreis miteinzubeziehen macht das Gesetz zu einer ähnlichen Luftnummer wie das Schüler-Bafög, das ebenfalls seinen eigentlichen Wirkungskreis verfehlt. Es entsteht langsam der Eindruck, als ginge es Rot-Rot um nichts anderes, als Schlagwörter ihrer Wahlprogramme zu verwurschteln. Politische Konzepte und echter Gestaltungsanspruch: Fehlanzeige!" Zugleich sei fragwürdig, ob der Vorschlag, dass die Kommunen die Mindestlohnregelung auf freiwilliger Basis anwenden, europarechtskonform ist, so Baerbock.

„Berlin und Bremen haben mit ihren Vergabegesetzen deutlich gemacht, dass die Einführung eines Mindestlohns und der Tarifbindung nur die eine Seite der Medaille sein kann. Gerade in Zeiten leerer kommunaler Kassen und klimapolitischer Herausforderungen müssen auch soziale und vor allem ökologische Kriterien, z.B. die Energieeffizienz von Produkten, Grundlage jeder öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe sein. „Eine Politik, die dies nicht berücksichtigt, kostet den Steuerzahler nicht nur bares Geld, sondern wirkt zudem innovationsfeindlich und verhindert ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum", so die bündnisgrüne Landesvorsitzende.

Auch mit Blick auf die von Rot-Rot so oft propagierte gemeinsame Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg sei der jetzige Vorschlag nicht tragbar, so Baerbock. Sie kündigte an, dass die Grünen daher die Forderungen aus ihrem auf dem letzten Parteitag im Juli beschlossenen Eckpunktepapier zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vergabe in Brandenburg in den Landtag einbringen werden. Dieses sehe ähnlich umfassende Vergabekriterien wie das Berliner Vergabegesetz vor.

Beschluss des Landesparteirats zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 03. Juli 2010

 

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Pressemitteilung LV | Wirtschaft, Finanzen