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25.07.14 –
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag URSULA NONNEMACHER begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abschiebungshaft und unterstützt die Forderung des Brandenburger Flüchtlingsrates für ein Ende der Abschiebehaftpraxis in Eisenhüttenstadt.
"Mit dem BGH-Urteil wurde nun auch höchstrichterlich klargestellt, dass die meisten Abschiebungshäftlinge in Eisenhüttenstadt rechtswidrig in Haft sitzen. Unsere bündnisgrüne Fraktion hatte mehrfach, zuletzt im Frühjahr im Zuge der Änderung des Abschiebungshaftgesetzes in Brandenburg, im Landtag dafür gekämpft, Abschiebungshaft zu vermeiden, und hatte die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Abschiebungshaft einzusetzen. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes fühlen wir uns in all diesen Forderungen bestätigt", sagte die innenpolitische Sprecherin.
Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, wurden bislang von der Bundespolizei aufgegriffen und inhaftiert, bevor sie einen Asylantrag stellen konnten (sogenannte Dublin-Fälle, die in einem Drittstaat Asyl beantragen). Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, schutzsuchende Flüchtlinge in Deutschland pauschal „wegen Fluchtgefahr aus Angst vor Abschiebung“ zu inhaftieren. Die meisten Häftlinge in der Einrichtung in Eisenhüttenstadt werden von der Bundespolizei untergebracht; die Einrichtung war dennoch nie ausgelastet. "Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Inhaftierten dort unrechtmäßig festgehalten wird, stellt sich die Frage nach dem Sinn einer derart teuren Einrichtung überhaupt“, so Ursula Nonnemacher.
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