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17.03.14 –
Die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landesparlamenten der neuen Bundesländer und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus haben eine durchgreifende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene gefordert. Dazu haben die Vorsitzenden der sechs Fraktionen auf einem gemeinsamen Treffen in Schwerin ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet.
Industrielle Tierhaltung ist eine der wesentlichen Gründe dafür, dass die ländlichen Räume in vielen Regionen nicht mehr als attraktiver Lebensraum wahrgenommen werden. Dies hat sowohl Konsequenzen für die strukturelle Entwicklung des ländlichen Raums als auch für die touristischen Potenziale in den betroffenen Regionen. Die Umweltbelastungen sind erheblich, so wird beispielsweise das Limit für die Freisetzung von Ammoniak regelmäßig überschritten. Durch den starken Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung entstehen zunehmend antibiotikaresistente Keime mit gravierenden Auswirkungen für die menschliche Gesundheit.
Des Weiteren sehen die Fraktionen die laufenden Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sehr skeptisch. Die Folgen des Abkommen wären, dass die industrielle Landwirtschaft mit all ihren schädlichen Folgen noch stärker gefördert und die regional orientierte handwerkliche Lebensmittelerzeugung geschwächt wird. Dies geht zulasten einer menschen-, tier- und umweltgerechten Nutztierhaltung in Deutschland. Auch deshalb dringen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf umfassende Transparenz bei den Verhandlungen. Die Akzeptanz hoher Qualitätsstandards beim Umwelt- und Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar.
Konkret fordern die bündnisgrünen Fraktionen:
• artgerechte Haltungsbedingungen rechtlich verbindlich zu verankern (z.B. Bestandsobergrenzen, Einstreuhaltung statt Vollspalten, Auslaufgebot, Weidegebot für Rauhfutterverwerter während der Vegetationsperiode, ausreichend organisches Beschäftigungsmaterial u.a.),
• das Verbot körperlicher Eingriffe an Nutztieren (z.B. Ringelschwanzkürzung, Zahnschleifen, Hornentfernung),
• strengere Regelungen zur Reduktion von Bioaerosolen, Stäuben und
Geruchsemissionen aus Tierhaltungsanlagen,
• das Engagement von Institutionen der Länder (z.B. Landgesellschaften) für die
Ansiedlung von industriellen Tierhaltungsanlagen zu beenden,
• die Einführung von Verbandsklage- und Beteiligungsrechten für Tierschutzvereine
• ein Ende der Privilegierung für die Errichtung von genehmigungspflichtigen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich (§35 BauGB)
• Beschränkung und strengere Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung.
Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL sagte dazu: „Die Massentierhaltung verursacht enorme Umweltprobleme, schadet der Gesundheit von Tier und Mensch und führt darüber hinaus zu großen Klimaschäden. Es ist allerhöchste Eisenbahn, effektive Begrenzungsmechanismen gegen die Massentierhaltung einzuführen. Mir ist völlig unverständlich, was unseren brandenburgischen Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger treibt, sich zum Vorkämpfer dieser industriellen Tierhaltung zu machen. Offenkundig schwebt dem Minister ein brandenburgisches Eldorado für Schweinemäster und Hühnerbarone vor.“ AXEL VOGEL verwies darauf, dass die Massentierhaltung auch mit einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und dem Tourismus einhergehe.
Brandenburg habe allein in der Hähnchenmast derzeit fünf Millionen Plätze, wie die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion ergeben habe. Weitere 1,2 Millionen geplante Plätze seien genehmigt, 1 Million zusätzliche Plätze in der Hähnchenmast beantragt.
Zum vollständigen Positionspapier <link file:62711 _blank>hier
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