Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache

Am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen betont die Frauenpolitische Sprecherin ALEXANDRA PICHL: „Gewalt gegen Frauen ist leider nichts, was ‚nur den Anderen‘ passiert: Jede dritte Frau in Deutschland wird im Lauf ihres Lebens mindestens einmal Opfer von Gewalt. Betroffen sind Frauen jeden Alters, unabhängig vom Bildungsniveau und vom sozialen Milieu. Gewalt an Frauen ist keine Privatsache. Wer die Behörden verständigt, handelt genau richtig."

25.11.20 –

Am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen betont die Landesvorsitzende und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, ALEXANDRA PICHL: „Gewalt gegen Frauen ist leider nichts, was ‚nur den Anderen‘ passiert: Jede dritte Frau in Deutschland wird im Lauf ihres Lebens mindestens einmal Opfer von Gewalt. An jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Betroffen sind Frauen jeden Alters, unabhängig vom Bildungsniveau und vom sozialen Milieu. Während der Corona-Pandemie haben die Fälle häuslicher Gewalt zudem stark zugenommen. Daher ist es besonders in diesen angespannten Zeiten wichtig, dass wir aufeinander Acht geben. Wer Zeugin oder Zeuge wird, wie eine Frau geschlagen oder misshandelt wird, darf nicht wegschauen. Grundsätzlich gilt: Gewalt an Frauen ist keine Privatsache. Wer die Behörden verständigt, handelt genau richtig.“

Die bündnisgrüne Landesvorsitzende sagt weiter: „Frauenhäuser sind eine wichtige Anlaufstelle für Frauen in Not und für ihre Kinder. Ich begrüße sehr, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz unter Ministerin Ursula Nonnemacher bereits vor der Corona-Pandemie die Landesförderung für Brandenburger Frauenhäuser auf über 2 Millionen Euro im Jahr erhöht hat. Mit diesem Geld konnte in jedem Frauenhaus eine neue Stelle geschaffen werden. Konkret wird damit unter anderem die Kinderbetreuung verbessert. Während der Pandemie hat das Land die Frauenhäuser bei den Anpassungen unterstützt, die nötig waren, um mit den verschärften Bedingungen klarzukommen.“

Das Brandenburger Sozialministerium hat nun in einem partizipativen Prozess eine Frauenhausförderrichtlinie erarbeitet, die ab dem Jahr 2021 die bestehenden Grundsätze zur Förderung ablösen soll. ALEXANDRA PICHL dazu: „Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, die Zielvorgaben der Istanbul-Konvention langfristig vollumfänglich zu erfüllen, und um gleichzeitig auf regionale Bedarfe zielgerichteter eingehen zu können. Die Maßgabe muss sein, dass jede von Gewalt bedrohte Frau in Brandenburg schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen kann. Ebenso ist es wichtig, dass das Land Brandenburg die Frauenhäuser sowie die Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützt, die Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ abzurufen, etwa indem das Land einen Teil des Eigenanteils übernimmt.“

Die Beratungsstellen sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit zwar nicht geöffnet, aber weiterhin telefonisch und per Email erreichbar. Eine Übersicht über Notfallnummern und Anlaufstellen fasst das MSGIV in der Broschüre „Hilfen bei häuslicher Gewalt“ zusammen. 

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Frauen | Pressemitteilung LV

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