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10.09.14 –
Die Brandenburger Bündnisgrünen begrüßen heute offiziell mit Alexander Lehmann, 17 Jahre, aus Märkisch-Oderland ihr tausendstes Mitglied. Als einzige der im Brandenburger Landtag vertretenden Parteien haben Bündnis 90/Die Grünen einen konstanten Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2009, dem Jahr der letzten Landtagswahl, wuchsen die Bündnisgrünen damit um 29 Prozent. Die anderen Parteien haben in den letzten Jahren Mitglieder verloren (Zahlen siehe unten).
Alexander Lehmann aus Seelow ist Auszubildender und setzt sich für die Rechte von Schwulen und Lesben in Brandenburg ein. Mit ‚Radio Seelow‘ betreibt er außerdem einen eigenen Radiosender (www.radio-seelow.de).
Bei der offiziellen Begrüßung vor der Kreistagssitzung in Seelow überreichten ihm Spitzenkandidat Axel Vogel und Michael Jungclaus, Direktkandidat im Wahlkreis 31, als Willkommensgruß einen Gutschein für eine Ballonfahrt über Brandenburg.
Zum Mitgliederstand erklären die beiden SpitzenkandidatInnen Axel Vogel und Ursula Nonnemacher:
„Jetzt haben wir die Tausender-Marke geknackt. Das freut uns sehr. Der kontinuierliche Mitgliederzuwachs bestätigt uns darin, Menschen echte Mitbestimmung innerhalb unserer Partei zu ermöglichen. Vorstandssitzungen stehen allen offen und bei uns Grünen muss niemand erst durch die Partei-Kaderschule gehen, bevor es eine Chance auf ein politisches Amt gibt. Dem häufig geringen Interesse an Politik in der Bevölkerung können wir Parteien nur mit Kreativität und Transparenz entgegenwirken.“
Das Wachstum setzt sich fort. Mit heutigem Stand haben die Brandenburger Bündnisgrünen 1002 Mitglieder.
Zum Hintergrund:
Letzte verfügbare Zahlen vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zum Mitgliederstand der im Landtag vertretenden Parteien Ende 2012 im Vergleich zu 2009 (Klammer): SPD: 6197 (6337) -2,2%; CDU 6359 (6698) -5,6%; Linke 7360 (8942) -17,7%; GRÜNE 933 (776) +16,8%; FDP: 1341 (1617) -7%.
Laut Paragraph 2 der Satzung kann Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg jede Person werden, die die politischen Ziele, die Grundsätze und die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Über die Aufnahme entscheidet in der Regel der für den Hauptwohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständige Kreisvorstand.
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