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10.05.17 –
Der Brandenburger Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CLEMENS ROSTOCK, fordert die Änderung des Wahlgesetzes in Brandenburg für Menschen mit Behinderung, denen dauerhaft ein*e Betreuer*in zur Seite steht, sowie für schuldunfähige Straftäter*innen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dazu erklärt ROSTOCK:
„In Brandenburg sind etwa 2500 Menschen von der Wahl ausgeschlossen, weil sie eine Behinderung haben und ihnen zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft ein*e Betreuer*in zur Seite steht oder weil sie als schuldunfähige Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus sind. Die Betroffenen werden dadurch diskriminiert. Wir Bündnisgrüne wollen das Wahlrecht für beide genannten Personenkreise durchsetzen. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wurde das Landeswahlgesetz schon entsprechend geändert, in Berlin soll es 2021 kommen. Das müssen wir auch für Brandenburg umsetzen.“
CLEMENS ROSTOCK erklärt weiter, der Vorwurf der gesteigerten Missbrauchsmöglichkeiten durch die Hinzuziehung von Hilfspersonen sei nicht haltbar. Denn dieses Argument könnte auch bei der Briefwahl geltend gemacht werden, es sei also nicht hinreichend. Morgen befasst sich der Innenausschuss mit dem Wahlrecht für behinderte Menschen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im Januar 2017 dazu einen Antrag eingebracht, der allerdings abgelehnt wurde. Dennoch hatte sich der Sozialausschuss daraufhin mit dem inklusiven Wahlrecht befasst. Der Ausschuss befragte dazu auch den Landesbehindertenbeauftragten, Jörg Dusel. Er sprach sich eindeutig für eine Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes im Sinne des bündnisgrünen Antrags aus. Die innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, URSULA NONNEMACHER, wird erneut für eine Änderung des Wahlgesetzes für Menschen mit Behinderung plädieren.
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