25.03.25 –
Von den 500 Milliarden Euro des Infrastruktur-Sondervermögens des Bundes sind 100 Milliarden Euro für die Bundesländer vorgesehen. Für Brandenburg würde das etwa drei Milliarden Euro bedeuten, verteilt über die kommenden zwölf Jahre. Während der Bund diese Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen einsetzen darf, besteht diese Einschränkung für die Länder nicht.
Dr. Andrea Lübcke, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen erklärt dazu:
„Die neuen Bundesmittel dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern in Brandenburg verwendet werden. Sie müssen für echte Zukunftsinvestitionen eingesetzt werden. Wir schlagen vor, den bestehenden Zukunftsinvestitionsfonds des Landes mit diesen Geldern aufzustocken – dort gelten bereits klare Regeln für deren Verwendung. Das muss auch für die neuen Schulden gelten. Investiert werden sollte in die Modernisierung unserer Infrastruktur, die Defossilisierung der Energieversorgung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“.
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