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09.06.10 –
Zu den Streitigkeiten über die Anwendung des geplanten Vergabegestzes auch auf kommunaler Ebene sagt Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:
„Die Kommunen sind mit Abstand der größte öffentliche Auftraggeber. Wenn man weder die Kommunen miteinbezieht, noch weitere ökologische und soziale Kriterien festlegt, kann man das Vorhaben auch gleich lassen. Wir brauchen nach dem rot-roten Symbolgesetz zum Schüler-Bafög nicht noch so eine Luftnummer, die ihren eigentlichen Wirkungskreis verfehlt."
Die jetzige Diskussion zeige, so Baerbock, dass es politisch unverantwortlich sei, „einfach mal eine Prestigezahl von 7,50 in den Raum zu werfen, anstatt ein umfassendes Vergabegesetz mit seinen vielen Facetten, die einander bedingen, zu entwickeln." Wenn man richtigerweise einen Mindestlohn einführen wolle, müsse man zugleich eine Strategie für die Unterstützung der Kommunen, aber auch der kleinen- und mittelständischen Unternehmen auflegen. Dazu zähle, so die grüne Landesvorsitzende, ein mittelstandsfreundliches Präqualifizierungsverfahren, ein Unterstützungsmodell für die Kommunen, ein einheitliches Vergabeportal und die Klärung der Frage, ob die Rechnungsprüfungsämter oder eine einzurichtende Sonderkommission der richtige Ort für die Kontrollen seien. Zudem müsse das Instrument „Kontrolle durch Publizität" eine größere Rolle spielen.
Zugleich mache ein Vergabegesetz nur Sinn, wenn es sich eben nicht nur auf dem Mindestlohn beschränke, der die öffentliche Hand in einigen Fällen mit Mehrkosten belaste, sondern auch ökologische und innovative Kriterien enthalte, die zu Kosteneinsparungen führten, betont Baerbock. „Gemessen am Lebenszyklus sind umwelt- und klimafreundliche Produkte in den meisten Fällen die weitaus wirtschaftlichere Investition. Ohne entsprechende Vorschriften im Vergabegesetz werden jedoch zumeist lediglich Einkaufspreise verglichen, nicht aber die Kosten, die ein Produkt während seiner Lebensdauer verursacht", kritisiert die grüne Landesvorsitzende.
Mit Blick auf die Diskussion über weitere soziale und ökologische Kriterien fordert Baerbock dazu auf, sich bei anderen Städten und Ländern umfassend über den Anwendungsbereich zu informieren „bevor man aufgrund von Halbwissen sinnvolle Kriterien grundsätzlich ausschließt". So hatte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linken, Thomas Domres, erklärt, Städte könnten nicht prüfen, ob Granitplatten mit Kinderarbeit hergestellt würden. Baerbock dazu: „Es ist wirklich unsäglich, wenn hier der Eindruck vermittelt wird, der Bürgermeister von Perleberg müsse nun nach Indien in den Steinbruch reisen, um die Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Vielmehr geht es darum, das entsprechende Kriterium, wie das Verbot der Kinderarbeit, in Ausschreibungen zu integrieren. Damit verpflichten sich die bietenden Unternehmen dieses Kriterium einzuhalten und bei Bedarf durch Zertifizierung oder eine Selbstverpflichtung nachzuweisen." Baerbock fügt hinzu: „Neun der sechzehn deutschen Bundesländer haben bereits Beschlüsse gegen den Erwerb von aus Kinderarbeit stammenden Produkten im öffentlichen Beschaffungswesen gefasst. In knapp 200 deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen existieren dazu Ratsbeschlüsse, die oftmals sogar den ganzen Bereich fairer Handel umfassen. Wer daran zweifelt, dass dies auch in Brandenburg durchsetzbar ist, der hat entweder keine Ahnung oder ist schlicht nicht bereit, seinen Beitrag zur Einhaltung internationalen Rechts zu leisten."
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Grüne Wirtschaft | Pressemitteilung LV | Wirtschaft, Finanzen