Menü
05.12.12 –
Anlässlich der Treffen der Innenminister sowie der Ministerpräsidenten in dieser Woche zur Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens sagt Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:
„Nicht zuletzt angesichts der Fülle von Verbindungen der NSU-Täter und ihrem engsten Umfeld zur NPD wird deutlich: Diese Partei ist das parlamentarische Einfallstor einer extrem gewaltbereiten Szene, die sich die Zerschlagung der Demokratie und des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt hat. Die Übergänge von der NPD zu den gewalttätigen `Freien Kräften´ sind fließend.
Wegen der zunehmenden Aggressivität in Wort und Tat, ist eine erneute Prüfung eines Verbotsantrages gegen die Partei berechtigt und geboten. Wenn die Beweise für ein neues NPD-Verbotsverfahren wasserfest sind, dann sollten die Verfassungsorgane – Bundesrat, Bundestag und Regierung – jetzt handeln.
Allen Beteiligten muss dabei aber klar sein, ein NPD-Verbot ist nur ein Baustein im Kampf gegen Rechts. Daher ist ein reflexhafter Griff zum Verbotsverfahren nicht das Gebot der Stunde. Vielmehr muss die Beweislage sicher sein, damit die Begründung für eine Einleitung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann.
Bund und Länder müssen also zweifelsfrei und dem Gericht gegenüber nachweisbar belegen können, alle V-Leute abgezogen zu haben. Zudem gilt, das Beweismaterial entsprechend zu `bereinigen´. D.h. Belege, die durch den Einsatz von V-Leuten generiert wurden, müssen aus den Berichten verschwinden. Darüber hinaus muss dieses Material, das den Verfassungsrichtern vorgelegt wird, beweisen, dass von der NPD gegenwärtig eine konkrete Beeinträchtigung der freiheitlichen Grundordnung ausgeht. Und schließlich dürfen wir auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keine Bruchlandung hinlegen. Die Straßburger Richter ziehen ein Verbot politischer Parteien nur als ultima ratio in Betracht.
Damit wir Grünen den Verbotsantrag befürworten, muss außerdem sichergestellt sein, dass die Parlamentarier selbst prüfen können, ob die Kriterien erfüllt sind. Dazu ist als erster Schritt das gesamte aufbereitete und zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht bestimmte Material den Parlamenten und insbesondere den Abgeordneten des deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen.
Denn natürlich wünschen wir uns alle, dass diesem menschenfeindlichem Spuk, der sich NPD nennt, endlich ein Ende bereitet wird. Aber Wünsche helfen hier nicht weiter, sondern Fakten. Die gröbsten Bedenken müssen vom Tisch, bevor der Antrag über die Schwelle der Gerichte geht."
Kategorie