Quorum nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems

Zu dem Scheitern der Stichwahlen für die Landratswahlen in den Landkreisen Barnim und Ostprignitz-Ruppin erklärt CLEMENS ROSTOCK, Landesvorsitzender in Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Immer wieder sind niedrige Wahlbeteiligungen bei den Landratswahlen in Brandenburg zu beobachten. Das 15 Prozent-Quorum ist dabei nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, da Quoren eine abschreckende Wirkung haben. Wer geht schon gerne zur Wahl, wenn vorher fraglich ist, ob die Wahl überhaupt gültig wird? Auch der Extra-Wahlgang für Stichwahlen ist ein Problem, weil viele Wählerinnen und Wähler der im ersten Wahlgang ausgeschiedenen Kandidierenden nicht erneut zur Wahl gehen.

07.05.18 –

Zu dem Scheitern der Stichwahlen für die Landratswahlen in den Landkreisen Barnim und Ostprignitz-Ruppin erklärt CLEMENS ROSTOCK, Landesvorsitzender in Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Immer wieder sind niedrige Wahlbeteiligungen bei den Landratswahlen in Brandenburg zu beobachten. Das 15 Prozent-Quorum ist dabei nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, da Quoren eine abschreckende Wirkung haben. Wer geht schon gerne zur Wahl, wenn vorher fraglich ist, ob die Wahl überhaupt gültig wird? Auch der Extra-Wahlgang für Stichwahlen ist ein Problem, weil viele Wählerinnen und Wähler der im ersten Wahlgang ausgeschiedenen Kandidierenden nicht erneut zur Wahl gehen.

Wir Bündnisgrüne fordern deshalb ein Rangfolgewahlverfahren mit integrierter Stichwahl, welches sicherstellt, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin bereits in einem Wahlgang die nötige Mehrheit erhält. Zudem plädieren wir für eine Zusammenlegung der Landrats- und Bürgermeisterwahlen mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Somit würden die Parlamente und die Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam gewählt, was für mehr Klarheit bei den Zuständigkeiten führen würde.“

Hintergrund Rangfolgewahlverfahren mit integrierter Stichwahl:

Bei einem Rangfolgewahlverfahren können die Wählenden die Kandidierenden in eine Präferenzreihenfolge einsortieren. Hinter den bevorzugten Kandidierenden kann eine 1 geschrieben werden, hinter den nächstpräferierten eine 2 usw. Bei der Auszählung werden zuerst die Erstpräferenzen ausgezählt. Erhält niemand eine absolute Mehrheit, werden die Zweitpräferenzen des/der Kandidierenden mit den wenigsten Erstpräferenzen auf die anderen Kandidierenden verteilt. Dies wird so lange wiederholt, bis lediglich zwei Kandidierende verbleiben. Es kann aber bereits beendet werden, wenn ein/e Kandiderende/r uneinholbar vorne liegt. Somit gibt es zwar mehrere Auszählvorgänge, aber lediglich einen Wahlgang. In anderen Ländern, beispielsweise Irland und Australien, wird das Rangfolgewahlverfahren bereits erfolgreich angewandt. In der Theorie ist es möglich, dass dennoch keine 50-prozentige Mehrheit zustande kommt, wenn z.B. kaum Zweit- oder Drittpräferenzen vergeben werden. In diesen seltenen Fällen wäre immer noch eine Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidierenden möglich. In der Praxis – z.B. bei den Parlamentswahlen in Australien – spielt das aber keine Rolle.

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Beschlüsse | Pressemitteilung LV

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