Rettungsdienst-Finanzierung: Landkreistag ist gefordert

18.03.25 –

Der Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg spitzt sich weiter zu. Während einige Landkreise sich mit den Krankenkassen auf eine Kostenregelung verständigen konnten, bleiben acht Landkreise in Verhandlungen festgefahren. Die Folge: In Märkisch-Oderland unter SPD-Landrat Gernot Schmidt werden die Kosten bereits auf die Patienten umgelegt – ein Modell, das auch in anderen Regionen droht.

Die Brandenburger Bündnisgrünen fordern eine schnelle Lösung und sehen den Landkreistag in der Verantwortung, zwischen den betroffenen Landkreisen und den Krankenkassen zu vermitteln. „Es ist ein Unding, dass die finanzielle Mehrbelastung nun die Patienten tragen sollen“, sagt die Landesvorsitzende der Grünen, Dr. Andrea Lübcke. „Andere Landkreise haben es auch hinbekommen, eine tragfähige Vereinbarung mit den Krankenkassen zu finden – warum also nicht auch hier?“

Seit dem 1. Januar 2025 zahlen die Krankenkassen nur noch feste Pauschalen für Rettungseinsätze, bis man sich mit den Landkreisen auf eine neue Kalkulation geeinigt hat. Während einige Landkreise bereits tragfähige Modelle gefunden haben, bleibt in anderen eine Finanzierungslücke bestehen. „Die Landkreise müssen mit den Krankenkassen eine Lösung finden. In anderen Regionen klappt das – also muss es auch hier funktionieren“, so Lübcke.

Der Landkreistag ist jetzt gefordert, eine landesweit einheitliche und faire Lösung voranzutreiben. Gleichzeitig erwarten die Bündnisgrünen, dass Ministerpräsident Dietmar Woidke die Landräte zur Verantwortung mahnt. „„Es kann nicht sein, dass Landkreise mit unverhältnismäßigen Methoden Patient*innen belasten und das Land erpresst – und am Ende die Steuerzahler für sein Scheitern bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen aufkommen sollen“, sagt Lübcke. „Die Landräte tragen eine Verantwortung für die Menschen in ihren Kreisen. Dieses Problem muss gelöst werden, und zwar sofort.“ In die Verantwortung des Landes fällt nur der luftgebundene Rettungsdienst, während die Landkreise und kreisfreien Städte für den bodengebundenen Rettungsdienst zuständig sind.

Bild: ideengruen.de | markus pichlmaier

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Pressemitteilung LV

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