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29.11.12 –
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die jahrelang von Berliner Studenten erhobenen Rückmeldegebühren als verfassungswidrig erklärt. Da die Regelung hierzu im brandenburgischen Hochschulgesetz wortlautgleich war, fordert der bündnisgrüne Landesvorsitzende Benjamin Raschke auch für Brandenburg Konsequenzen:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch für Brandenburg Signalwirkung. Auch hier wurden von den Studierenden zwischen 2001 und 2009 auf der Grundlage des brandenburgischen Hochschulgesetzes völlig überzogene und offenbar beliebig festgesetzte Immatrikulations- und Rückmeldegebühren verlangt.“ Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch das Verwaltungsgericht Potsdam in 2007. Die erhobenen 51,13 Euro lagen demnach zweieinhalbmal über den tatsächlichen Kosten für den Verwaltungsaufwand der Rückmeldung. Ihre Rechtmäßigkeit ist daher stark zweifelhaft.
Raschke weiter:
„Es liegt jetzt bei der Brandenburger Landesregierung, die Konsequenzen des Karlsruher Urteils für Brandenburg auszuloten. Mit der 2009 erfolgten Novellierung des Brandenburger Hochschulgesetzes, mit der die Verwendung der 51 Euro auf administrative Aufgaben erweitert wurde, ist das Problem für die davor liegende Zeit noch nicht behoben. Im Falle einer Entscheidung zugunsten der Studierenden, kommen Rückzahlungen in Millionenhöhe auf die Brandenburger Hochschulen zu. Hier benötigen sie dringend Rechtssicherheit und die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN positionieren sich seit jeher gegen Studiengebühren. Dazu Raschke: „Wir fordern die Brandenburger Landesregierung deswegen auf, den Urteilsspruch zum Anlass zu nehmen, über eine Abschaffung sämtlicher Studiengebühren in Brandenburg nachzudenken. Hochschulbildung muss für jedeN BrandenburgerIn möglich sein – unabhängig vom Einkommen.“
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