Tierheime am Limit - Bündnisgrüne: Grundfinanzierung vom Land notwendig

05.09.24 –

Tierheime sind für den Tierschutz unersetzbar. Sie leisten vorbildliche Arbeit für entlaufene, ausgesetzte und in Not geratene Tiere, erklärt Benjamin Raschke, Spitzenkandidat der Brandenburger Bündnisgrünen bei einem Besuch im Tierheim in Märkisch Buchholz (Dahme-Spreewald).

Seit vielen Jahren seien Tierheime in Deutschland und auch in Brandenburg unterfinanziert. Sie arbeiten tagtäglich am Limit, ohne zuverlässige finanzielle Unterstützung. Das wollen Bündnisgrüne ändern. „Tierheime sollen vom Land eine Grundfinanzierung erhalten. So sollen langfristig die Strukturen und Voraussetzungen gesichert werden, Tiere in Not gut und sicher unterbringen zu können“, sagt Raschke. Den zumeist ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern sollen so finanzielle Sorgen genommen werden, so dass sie sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Mit der Grundfinanzierung für Tierheime sollen Personal- und Betriebskosten vom Land finanziert werden.

 „Tierheime übernehmen wichtige öffentliche Aufgaben und brauchen daher eine zuverlässige Grundfinanzierung. Dafür wollen wir Geld aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen. Damit stärken wir den Tierschutz im Land Brandenburg deutlich. Tierheime sind längst an ihre Grenzen angekommen“, mahnt Raschke.

Die Kostenerstattung ist seit Jahren fast immer unzureichend. Viele Kommunen erstatten die Ausgaben der Tierheime nicht kostendeckend, so dass sie dann darauf sitzen bleiben. Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen sind oft ihre einzigen Geldquellen. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass Tierheime um jeden Euro für notwenige Ausgaben betteln müssen. Sie brauchen eine auskömmliche Grundfinanzierung. Das werden wir umsetzen“, so Raschke.
 

Hintergrund

Der Vollzug des Tierschutz- und Ordnungsbehördengesetzes und damit auch die Unterbringung fortgenommener Tiere ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und Ordnungsämter. Die Grundfinanzierung, das heißt die Vorrausetzungen zu schaffen, dass Tiere im Land Brandenburg untergebracht werden können (Vorhaltung), ist daher getrennt von den Kosten zu betrachten, die das Einzeltier im Tierheim verursacht (z.B. Tierarztkosten). Die Vorhaltekosten, welche sich insbesondere aus Personalkosten und allgemeine Betriebskosten zusammensetzen, lassen sich auf ungefähr 8  bis 10 Prozent der Gesamtausgaben eines Tierheims schätzen. Hinzu kommen noch regelmäßig anfallende Instandhaltungskosten.

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Pressemitteilung LV