Zur gescheiterten Landratswahl in Oberhavel erklären Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg

Die Brandenburger Bündnisgrünen bedauern, dass erneut eine Landratswahl am Quorum gescheitert ist. Bereits vorangegangene Wahlen haben gezeigt, dass das Quorum kontraproduktiv ist. Dazu erklärt Clemens Rostock, Landesvorsitzender und in Oberhavel (Hennigsdorf) wohnhaft:

08.03.15 –

Die Brandenburger Bündnisgrünen bedauern, dass erneut eine Landratswahl am Quorum gescheitert ist. Bereits vorangegangene Wahlen haben gezeigt, dass das Quorum kontraproduktiv ist. Dazu erklärt Clemens Rostock, Landesvorsitzender und in Oberhavel (Hennigsdorf) wohnhaft:

 "Viele Menschen haben bereits im Vorfeld nicht an eine erfolgreiche Wahl geglaubt und sind deswegen gar nicht erst zur Stichwahl gegangen. Das Quorum wirkt damit abschreckend. Wir haben uns von Anfang an gegen ein Quorum ausgesprochen. Es hat teilweise bereits zu absurden Ergebnissen geführt. Im Barnim musste der Landrat durch einen Los-Entscheid im Kreistag bestimmt werden. In Elbe-Elster und Spree-Neiße wurden Kandidaten Landrat, die bei den Stichwahlen durch die Wählerinnen und Wähler unterlegen waren. In der Uckermark setzte die SPD einen Kandidaten im Kreistag durch, nachdem ihr ursprünglicher Kandidat es bei den Wählerinnen und Wählerin nicht einmal mehr in die Stichwahl geschafft hatte." 

Bündnis 90/die Grünen Brandenburg setzen sich dagegen für ein Rangfolge-Wahlverfahren bzw. die integrierte Stichwahl ein. Rostock: "Dabei können die Wählerinnen und Wähler zum Ausdruck bringen, wen sie unterstützen, wenn ihr bevorzugter Kandidat zu wenige Stimmen erhält. Taktisches Wählen und taktisches Fernbleiben sowie eine Stichwahl wären damit nicht mehr nötig."

Hintergrund Rangfolge-Wahlverfahren: 

Bei Rangfolge-Wahlverfahren können die Kandidierenden in eine Präferenzreihenfolge eingeordnet werden. Hinter den bevorzugten Kandidierenden kann eine 1 geschrieben werden, hinter den nächstpräferierten eine 2 usw. Bei der Auszählung werden zuerst die Erstpräferenzen ausgezählt. Erhält niemand eine absolute Mehrheit, werden die Zweitpräferenzen des/der Kandidierenden mit den wenigsten Erstpräferenzen auf die anderen Kandidierenden verteilt. Dies wird so lange wiederholt bis lediglich zwei Kandidierende verbleiben; kann aber bereits beendet werden, wenn ein/e Kandiderende/r uneinholbar vorne liegt. In anderen Ländern - beispielsweise Irland und Australien - wird das Rangfolge-Wahlverfahren bereits erfolgreich angewandt.

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Pressemitteilung LV

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