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11.12.13 –
Braunkohleplanverfahren Welzow-Süd II nach Garzweiler-Urteil sofort aussetzen
Zum heutigen Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau Garzweiler nehmen der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg BENJAMIN RASCHKE und der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL wie folgt Stellung:
„Die Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten der von der Abbaggerung bedrohten Anwohner durch den heutigen Karlsruher Urteilsspruch hat auch unmittelbare Auswirkungen auf das in Brandenburg laufende Genehmigungsverfahren für den Lausitzer Braunkohletagebau Welzow-Süd Teilfeld II. Dieses ist durch das Karlsruher Urteil noch fragwürdiger geworden als es ohnehin schon war“, sagte AXEL VOGEL.
Bekanntermaßen lehnen die Brandenburger Bündnisgrünen die Genehmigung neuer Tagebaue aus energiepolitischen und klimapolitischen Gründen uneingeschränkt ab. Wir zweifeln die Genehmigungsfähigkeit des Tagebaus Welzow-Süd II unter anderem an, weil die energiepolitische Notwendigkeit des Aufschlusses nicht belegt werden kann, gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wird und zudem Grundrechte der von der Abbaggerung Betroffenen nicht hinreichend berücksichtigt werden. Genau an dieser Stelle setzt das heutige Urteil an.
„Das Planverfahren Welzow-Süd II muss nach dem Karlsruher Richterspruch zum Braunkohletagebau Garzweiler II bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sofort ausgesetzt werden. Die sich aus dem Karlsruher Urteil ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben sind auch in Brandenburg zur Anwendung zu bringen. Aus unserer Sicht werden sie darauf hinauslaufen, dass das Braunkohleplanverfahren Welzow-Süd II eingestellt werden muss“, sagte BENJAMIN RASCHKE.