Letzter Bericht des BStU: Wichtig ist, dass die Aufarbeitung in den neuen Strukturen weitergeht.

Alexandra Pichl erklärt: "Die Stasi-Unterlagenbehörde war ein Kernstück der Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Sie hat vielen Menschen die Verarbeitung der eigenen Vergangenheit erleichtert. Unser aller Dank gebührt nicht nur dem Bundesbeauftragten Roland Jahn und seinen Vorgänger:innen, sondern auch den vielen Mitarbeiter:innen der Unterlagenbehörde, ohne deren Arbeit die Aufarbeitung nicht so gut vorangeschritten wäre, wie sie es ist. Wichtig ist, dass die Aufarbeitung in den neuen Strukturen weitergeht."

Heute hat der Bundesbeauftragte der für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die Behörde wird im Sommer 2021 aufgelöst, das Archiv wird in das Bundesarchiv eingegliedert. Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, ALEXANDRA PICHL, würdigt die jahrzehntelange herausragende Arbeit des Beauftragten Roland Jahn, seiner Vorgänger:innen Marianne Birthler und Joachim Gauck, sowie der unzähligen Mitarbeiter:innen der Unterlagenbehörde.

ALEXANDRA PICHL: „Die Stasi-Unterlagenbehörde war ein Kernstück der Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Sie hat vielen Menschen die Verarbeitung der eigenen Vergangenheit erleichtert. Unser aller Dank gebührt nicht nur dem Bundesbeauftragten Roland Jahn und seinen Vorgänger:innen, sondern auch den vielen Mitarbeiter:innen der Unterlagenbehörde, ohne deren Arbeit die Aufarbeitung nicht so gut vorangeschritten wäre, wie sie es ist. Wichtig ist, dass die Aufarbeitung in den neuen Strukturen weitergeht.

In Brandenburg haben wir eine gute Lösung für den weiteren Umgang mit den Unterlagen gefunden, mit dem Archivstandort in Frankfurt (Oder) und der zusätzlichen neuen Außenstelle im Menschenrechtszentrum Cottbus. Was noch fehlt, ist das vom Bund angekündigte Konzept, mit dem unter anderem die personelle und finanzielle Ausstattung der künftigen Außenstelle geklärt und ihre Einbindung in die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus in Trägerschaft des Menschenrechtszentrums Cottbus e.V.  konkretisiert wird. Der Bund ist in der Pflicht, die notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen. “

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