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28.04.11 –
Am 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Deutschland in Kraft. Dazu sagt Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:
„Die vollständige Öffnung der Grenzen ist eine große Chance gerade für Brandenburg. Denn die Erfahrung hat gezeigt: Die westeuropäischen Länder, die ihren Arbeitsmarkt bereits zu Beginn der Osterweiterung geöffnet haben, konnten gerade in Grenzregionen vom gemeinsamen Fachkräftepotenzial profitieren. Für Regionen, in denen Wohlstand und Wirtschaftswachstum durch Fachkräftemangel und Entvölkerung bedroht ist, birgt die Arbeitsmarktöffnung riesige Potenziale.“ Dies treffe besonders auf viele kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburgs deutsch-polnischer-Grenzregion zu, so die Landesvorsitzende.
Baerbock bedauert: „Die rot-rote Landesregierung hat insgesamt die Chance einer aktiven Gestaltung verschlafen. Das Vergabegesetz, das mit dem Mindestlohn und der Tarifbindung gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert, kommt leider zu spät.“ Beim Abbau von Sprachbarrieren habe die Landesregierung vollkommen versagt. „Wenn Ostbrandenburger Unternehmen den deutsch-polnischen Wirtschaftsraum erschließen wollen, brauchen sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Polnischkenntnissen. Wir fordern daher einen konsequenten Ausbau des Polnischunterrichts an Schulen und insbesondere für Auszubildende.“ Nicht ohne Grund hätten im Januar sowohl Wirtschaft als auch Arbeitnehmervertreter in Ostbrandenburg in der ‚Frankfurter Erklärung‘ ein aktiveres Herangehen gefordert, um Lohndumping, Fachkräftemangel und Sprachbarrieren abzubauen, so die bündnisgrüne Landesvorsitzende.
Auch auf Bundesebene seien die Potenziale der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht erkannt und genutzt worden: „Die Bundesregierung hat als letztes EU-Land seinen Arbeitsmarkt für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geöffnet. Dies hat vor allem die Schwarzarbeit beflügelt. Dabei wurde die Übergangsfrist nicht einmal sinnvoll genutzt, um Deutschland auf die Osterweiterung des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Weder wurde ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, noch wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle relevanten Branchen ausgeweitet“, so Baerbock.
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