Entschädigungszahlungen an LEAG: Sicherheit für die Beschäftigten – Zweifel an Sicherstellung der Rekultivierung bleiben

Nach einer Entscheidung der EU-Kommission soll das Braunkohleunternehmen LEAG fixe 1,2 Milliarden Euro als Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2038 erhalten. Diese Mittel sollen laut Auflagen teilweise für die soziale Absicherung der Beschäftigten und für die Wiederherstellung der ausgebaggerten Kohletagebaue eingesetzt werden.

„Die Genehmigung der EU-Kommission gibt endlich Sicherheit für die Beschäftigten. Unklar ist jedoch geblieben, ob ausreichend Geld für die Rekultivierung eingesetzt wird“, sagt Benjamin Raschke, Spitzenkandidat der Brandenburger Bündnisgrünen für die Landtagswahl.

Seit Jahren gibt es erhebliche Zweifel, ob die LEAG überhaupt in der Lage ist, die milliardenschwere Rekultivierung der Kohlegruben sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die Brandenburger Landesregierung – auch auf Druck der Bündnisgrünen – bereits im Jahr 2018 mit der LEAG einen Vertrag für die Einrichtung einer Vorsorgegesellschaft geschlossen. Dort sollen Gelder für die Rekultivierung insolvenzfest gesichert werden. Grundsätzlich bestehen Zweifel, ob die laut Vorsorgevereinbarung angesparten Gelder für die Rekultivierung der Tagebaue in der Lausitz tatsächlich ausreichen.

Auf der heutigen Pressekonferenz zur Entscheidung verweigerte LEAG-Chef Kramer eine Aussage über die anstehenden Kosten dafür. Der Freistaat Sachsen verkündete, dass die Höhe der Einzahlungen in die Vorsorgegesellschaften Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien. „Diese fortwährende Intransparenz ist mehr als beunruhigend. Was passiert, wenn das Geld der Vorsorgevereinbarung aufgebraucht ist, die Rekultivierung aber teurer wird als geplant?“, fragt Raschke.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde die Prüfung einer Stiftungslösung für die Folgen der Braunkohle festgehalten. Die Bündnisgrünen Landtagsfraktionen in den ostdeutschen Kohleländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits im Frühjahr 2023 ein Konzept für eine Braunkohlefolgestiftung vorgelegt. In diese Stiftung sollen die Kohleförderer auch werthaltige Wirtschaftsgüter einbringen. Die Stiftung könnte dann mit den Geldern wirtschaften und so der Jahrhundertaufgabe besser gerecht werden.

„Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, wo das Geld für die Sicherstellung der Rekultivierung besser aufgehoben ist: In einer öffentlich-rechtlichen Stiftung oder im Geflecht eines umtriebigen Milliardärs mit Firmensitzen in Prag und in Steueroasen wie Zypern. Für uns Bündnisgrüne ist die Antwort klar: Eine Braunkohlefolgenstiftung, die Rekultivierungsmaßnahmen allein aus einer Dividende finanziert, ist besser aufgestellt. Sie kann Kosten tragen, die möglicherweise noch bis in das nächste Jahrhundert anfallen werden. Das Gebot der Stunde muss jetzt sein, den finanziellen Schaden für die Allgemeinheit so klein wie möglich zu halten“, so Raschke.