Neue Ungereimtheiten bei Kennzeichenerfassung

Das Online-Portal „netzpolitik.org“ hat ein bislang unveröffentlichtes Gutachten aus dem Innenministerium online gestellt, wonach die Brandenburger Praxis der Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht mit dem Strafprozessrecht im Einklang steht.

Das Online-Portal „netzpolitik.org“ hat ein bislang unveröffentlichtes Gutachten aus dem Innenministerium online gestellt, wonach die Brandenburger Praxis der Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht mit dem Strafprozessrecht im Einklang steht. Es widerspricht dem Fazit der Anfang Juli veröffentlichen Einschätzung einer von Innenminister Schröter eingesetzten Arbeitsgruppe. Dazu sagt die Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtagswahlkampf Ursula Nonnemacher:

„Innenminister Schröter hat in der Sitzung des Innenausschusses am 6. Juni eine zügige Bewertung der umstrittenen Kennzeichenerfassung auf Brandenburgs Autobahnen durch die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe in Aussicht gestellt, aufgrund der Urlaubssituation aber um Verständnis für eine etwas längere Bearbeitungsfrist gebeten. Zu diesem Zeitpunkt lag aber bereits das bislang unveröffentlichte Gutachten seines eigenen Ministeriums vor, das massive Probleme an der Rechtmäßigkeit der Kennzeichenerfassung sieht. Es ist auf den 5. Juni datiert. Das finde ich befremdlich. Hier entsteht der Eindruck, dass das Innenministerium dem Parlament wichtige Informationen vorenthalten hat.“

Nach Berechnungen von netzpolitik.org sind von der Kennzeichenerfassung auf Brandenburgs Autobahnen täglich 55.000 Autofahrer und Autofahrerinnen betroffen, d.h. ihre Kennzeichen werden von den Anlagen des sog. Kesy-Systems erfasst. Insgesamt seien hier bereits 40 Millionen Fahrten registriert worden.

„Der nun von netzpolitik.org veröffentlichte Bericht aus dem Innenministerium bestärkt mich in meinen Zweifel daran, dass die Kennzeichenerfassung in Brandenburg legal ist“, sagte Ursula Nonnenmacher. Sie verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Kennzeichenerfassung als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ansieht. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zum Bayerischen Polizeigesetz klargestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich frei fortbewegen können müssen, ohne dem Staat Rechenschaft abzulegen.

Auch im Rahmen der Strafverfolgung müsse bei staatlichem Handeln immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, sagte Ursula Nonnemacher.

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Demokratie | Pressemitteilung LV

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