Gentechnikfreiheit schützen - Verursacherprinzip bei Agrogentechnik nicht aufweichen

Vor einer Verwässerung der Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz hat heute die Brandenburger Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm gewarnt.

23.06.10 –

Vor einer Verwässerung der Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz hat heute die Brandenburger Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm gewarnt.

"Ziel des Gentechnikgesetzes ist der Schutz der gentechnikfreien Produktion und der Erhalt der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es
kann nicht sein, dass Landwirte unverschuldet auf ihren Ernten sitzen bleiben, weil ihre Pflanzen durch den Anbau von gentechnischen Konstrukten beim Nachbarn kontaminiert werden. Der Verursacher muss haften. Alles andere würde unsere Rechtsprinzipien auf den Kopf stellen.

Um Haftungsfragen eindeutig klären zu können, ist ein öffentliches Standortregister unverzichtbar. Transparenz scheuen nur diejenigen, die etwas zu verbergen haben.

Mit der Normenkontrollklage in Karlsruhe versucht die Landesregierung Sachsen-Anhalts denen die Rechte nehmen, die den Schaden haben. Das ist mit uns nicht zu machen."

Heute verhandelt der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe über einen Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt. Dieser richtet sich gegen die Haftungsbestimmungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und das Standortregister zur Offenlegung entsprechender Anbauflächen.

 

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Landwirtschaft | Pressemitteilung Cornelia Behm | Vebraucherschutz

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