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26.10.17 –
Grüne für Aussetzen der Kreisgebietsreform
Angesichts des massiven Widerstands der Kommunalen Vertreter in der rechtlich anzweifelbaren Anhörung im Gesetzgebungsverfahren zur Kreisgebietsreform sprechen sich der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL und die parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Inneres und Kommunales URSULA NONNEMACHER sowie die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN PETRA BUDKE und CLEMENS ROSTOCK gemeinsam für ein Aussetzen der Kreisgebietsreform aus und formulieren Bedingungen für einen Neuanlauf.
Axel Vogel erklärt: „Nach der völlig aus dem Ruder gelaufenen Anhörung der kommunalen Familie im Ausschuss für Inneres und Kommunales in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober können wir unsere grundsätzliche Unterstützung der vorliegenden Kreisgebietsreform als Element einer weitergehenden Verwaltungsstrukturreform nicht aufrecht erhalten. Um überhaupt wieder Gesprächsfähigkeit zwischen Parlament und Kommunen herzustellen und den vielfachen Vorbehalten Rechnung zu tragen, fordern wir die Kreisgebietsreform bis zur Vorlage der noch fehlenden Gesetzentwürfe zur Funktionalreform II und zur zukünftigen Gemeindestruktur sowie der Vorlage aktualisierter Prognosezahlen des Statistischen Landesamtes zur Bevölkerungsentwicklung auszusetzen. Im Ergebnis können neue Erkenntnisse auch zu einer Änderung der aktuell vorgesehenen Kreiszuschnitte bzw. geplanter Einkreisungen führen. Die vermutlich irreguläre nächtliche Anhörung zur Kreisgebietsreform ist dann im weiteren Verfahren nach einer Überarbeitung des Neugliederungsgesetzes nach den üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten ohne Zeitdruck zu wiederholen.“
Ursula Nonnemacher erklärt: „Wir sehen die Notwendigkeit, die Funktionalreform I gemeinsam mit der Funktionalreform II, der Übertragung der Aufgaben von der Kreisebene auf die Gemeinden zu betrachten, was die Regierung bisher verneint. Wenn die Kreisstrukturen vergrößert werden, muss klar sein, dass wir gleichzeitig die Gemeindeebene stärken. Erst aus der Gesamtschau der Aufgabenübertragungen ergeben sich die notwendigen und auch planbaren Veränderungen in der Organisationsstruktur der Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Um zu einer Reform aus einem Guss zu kommen müssen daher die Gesetze zu neuen Organisationsformen auf Gemeindeebene (Brandenburgische Amtsgemeinde) und zur Funktionalreform II vorliegen, um die Verwaltungsstrukturreform in den Ausschüssen des Landtages erneut zu beraten. Insgesamt sollten wir uns darauf besinnen, dass die Zukunftsfähigkeit von Verwaltungsstrukturen das eigentliche Anliegen des Reformvorhabens war.“
Clements Rostock erklärt: „In der aktuellen Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf die Kreisgebietsreform ist das ursprüngliche Anliegen der Verwaltungsstrukturreform, eine verbesserte Aufgabenerledigung in den Kommunalverwaltungen mit der Dezentralisierung von Verantwortung und Entscheidungen und der Ausweitung von BürgerInnenrechten zu verbinden, aus dem Blick geraten. Für uns stand immer im Fokus die Verschuldungssituation v.a. der kreisfreien Städte zu verbessern, die Gemeinden als Anlaufstelle für alle Verwaltungsanliegen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und deren Mitbestimmung auf der lokalen Ebene zu stärken. Stattdessen hat sich der Eindruck festgesetzt, dass die Landesregierung versucht lediglich eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen mit der Brechstange durchzusetzen.“
Petra Budke erklärt: „Wir sind uns bewusst, dass ein solches Aussetzen der Kreisgebietsreform dazu führen kann, dass diese erst nach 2019 in Kraft tritt. Zum Schutz der demokratischen Kultur in unserem Lande müssen wir diese Verzögerung in Kauf nehmen. Da die Kreisgebietsreform auf den Prognosezahlen für 2030 beruht, halten wir eine solche Verzögerung aber für vertretbar.“
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