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Das Landesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Mindestfraktionsgröße in der Kommunalverfassung im April für nichtig erklärt. Damit wird es möglich, zu den früheren Fraktionsstärken von nur mindestens zwei Abgeordneten zurückzukehren. Das ist eine Chance für den Minderheitenschutz sowie die Stärkung von Beteiligungsrechten kleinerer Fraktionen, die nicht vertan werden darf, sagt die Landesvorsitzende Annalena Baerbock.
Am 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Deutschland in Kraft. Die Landesvorsitzende Annalena Baerbock sieht darin eine große Chance für Brandenburg und wirft der rot-roten Landesregierung vor, die Möglichkeiten einer aktiven Gestaltung insgesamt verschlafen zu haben.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, die Berufung des NPD-Chefs Udo Voigt gegen ein Hausverbot in einem Hotel in Bad Saarow abzulehnen, sei ein wichtiges Zeichen für Zivilcourage und den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, so Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg.
Gemeinsam mit Brandenburger Antiatominitiativen und Umweltverbänden rufen Bündnis 90/Die Grünen für Ostermontag, 25. April, zur Antiatomdemonstration am Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald auf. Zum 25. Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl werden zehntausende Menschen an zwölf Atomstandorten in Deutschland die Abschaltung der Atomkraftwerke fordern.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts zu einer Klage der Stadt Potsdam gegen Kommunalverfassung von 2008 und die darin enthaltene Regelung für Mindeststärken von Fraktionen in Kommunalparlamenten bezeichnet die innenpolitische Sprecherin unserer Fraktion, Ursula Nonnemacher, als Sieg für die Vielfalt.