Frauenpolitische Sprecherin fordert Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Rechtssicherheit und klaren Kurs um Paragraf 219a

Zum morgigen bundesweiten Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung erklärt Alexandra Pichl, frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG: „Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Wir fordern eine sofortige Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch und freien Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Wir unterstützen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, denn es ist höchste Zeit für eine politische Lösung, die Rechtssicherheit und sexuelle Selbstbestimmung garantiert. Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten Frauen wieder in traditionelle Rollen drängen wollen, braucht es einen klaren Kurs. Wie Frauen leben, was sie tun oder lassen oder wie sie sich verhalten und kleiden: das entscheiden Frauen ausschließlich selbst."

25.01.19 –

Zum morgigen bundesweiten Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung erklärt Alexandra Pichl, frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BRANDENBURG:

„Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Wir fordern eine sofortige Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch und freien Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Wir unterstützen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, denn es ist höchste Zeit für eine politische Lösung, die Rechtssicherheit und sexuelle Selbstbestimmung garantiert. Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten Frauen wieder in traditionelle Rollen drängen wollen, braucht es einen klaren Kurs. Wie Frauen leben, was sie tun oder lassen oder wie sie sich verhalten und kleiden: das entscheiden Frauen ausschließlich selbst."

Paragraf 219a StGB stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Damit stürze der Paragraf Frauen, Ärztinnen und Ärzte in ein Dilemma, so Alexandra Pichl weiter. Die Information, in welchen Praxen Abbrüche durchgeführt werden und mit welchen Methoden, ist nicht verfügbar, da sie als Werbung betrachtet wird und damit strafbar ist. Information ist jedoch nicht gleich Werbung. Die Mehrzahl der Sachverständigen spricht sich dafür aus, reine Information nicht unter Strafe zu stellen.

Kategorie

Frauen | Pressemitteilung LV

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