Kreistag Uckermark muss Landrats-Direktwahl umsetzen

Zu dem mit über 17.000 Unterschriften äußerst erfolgreichen Bürgerbegehren für eine Direktwahl des Landrats in der Uckermark erklärt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg, Annalena Baerbock:

"Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg gratulieren der Bürgerinitiative zu ihrem großen Erfolg. Wir freuen uns, dass die Initiative, die von der bündnisgrünen Kreistagsfraktion und dem bündnisgrünen Kreisverband Uckermark mitinitiiert wurde, so viele Menschen von ihrem wichtigen Anliegen überzeugen konnte. Zu Recht lassen sich die Uckermärker nicht ihre Butter vom Brot nehmen, sondern fordern ihr in der Kommunalverfassung verbrieftes Recht ein, selbst über den Posten des Landrats zu entscheiden.

Wir Bündnisgrüne unterstützen die Bürgerinitiative in ihrer Forderung an den Uckermärkischen Kreistag, das Bürgerbegehren nun zügig umzusetzen und den Landrat im Januar direkt von den Bürgerinnen und Bürgern wählen zu lassen, so wie es die novellierte Kommunalverfassung ab 2010 vorsieht. SPD, CDU und FDP müssen ihren Plan aufgeben, die neueingeführte Direktwahl des Landratspostens dadurch zu umgehen, dass sie auf der letzten Kreistagssitzung des Jahres im Hinterzimmer einen Kandidaten auskungeln. Alles andere wäre ignorant gegenüber dem eindeutigen Votum der Uckermärker und schlecht für die demokratische Kultur in Brandenburg."

Die Ende 2007 vom Landtag novellierte Kommunalverfassung besagt in Paragraf 126, dass "der Landrat (..) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern des Landkreises" zu wählen sei. Vor dem 1. Januar 2010 darf der Landrat noch durch den Kreistag gewählt werden. Die Uckermärker müssten in diesem Fall allerdings bis 2017 warten, bevor sie das in der neuen Kommunalverfassung vorgesehene Direktwahlrecht erstmals ausüben könnten.

 

TERMINE

LAG Bildung

Online-Treffen am jeweils zweiten Dienstag im Monat. Interessierte wenden sich gern an die Sprecher*innen für den Zugangslink (lag.bildung[at]gruene-brandenburg.de).  [...]

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