Für mehr Demokratie und BürgerInnenrechte! - Aus dem Programm zur Landtagswahl 2009

Für mehr Demokratie und BürgerInnenrechte!


Eine starke Demokratie lebt von der Einmischung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wir Bündnisgrüne stehen für die demokratische Teilhabe in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft, in der unterschiedliche Lebensmodelle Platz haben. Wir verkürzen Demokratie nicht auf das Recht auf Teilhabe aller, sondern wollen auch die Möglichkeiten schaffen, dieses Recht wahrzunehmen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine gerechte gesellschaftliche Entwicklung ein. Dafür brauchen wir einen demokratischen Rechtsstaat, der ein Garant für Freiheit, Gleichheit und sozialen Ausgleich ist. Dieser Rechtsstaat respektiert auch die Bereiche, in denen die Bürger und Bürgerinnen vor staatlichen Eingriffen sicher sein können. Die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs können sich darauf verlassen, dass wir uns stets denjenigen entgegen stellen, die ihre Grund- und Menschenrechte leichtfertig zur Disposition stellen. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist für uns oberstes Prinzip.


Die Wurzeln unserer Partei liegen auch in der Demokratie- und BürgerInnenrechtsbewegung der DDR. Als Freiheits- und Bürgerrechtspartei haben wir seit unserer Gründung einen wichtigen Beitrag für die demokratische Öffnung der Gesellschaft, für die Rechte von Minderheiten und die Selbstbestimmung der Menschen geleistet. Der Kampf der BürgerrechtlerInnen zur Überwindung der Machtverhältnisse in der DDR und die Errichtung einer lebendigen Demokratie in Ostdeutschland sind für uns Verpflichtung für die Zukunft.
Wir wollen ein Brandenburg, in dem jede und jeder frei und selbstbestimmt leben kann, in dem die BürgerInnen über weitreichende Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte verfügen und in dem Diskriminierungen und Ausgrenzung keinen Platz haben. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, der wir uns bewusst sind. Deshalb wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und uns hinsichtlich demokratischer Prinzipien stets selbstkritisch reflektieren.


Alle Macht geht vom Volke aus


Politik darf nicht hinter verschlossenen Türen oder im Hinterzimmer stattfinden, und die Wünsche von Wählerinnen und Wählern dürfen nicht nur vor Wahlen von Bedeutung sein. Wenn es gelingen soll, die Bevölkerung für Politik und deren Mitgestaltung zu begeistern, sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Mitbestimmung oberstes Gebot. Denn Politik ist für die Bürgerinnen und Bürger da und kein Selbstzweck.
Wichtige Ämter und hohe Positionen sollten nicht nach Parteienproporz vergeben werden. Um das Vertrauen in die Unabhängigkeit z.B. der Institution Landesrechnungshof zu sichern, muss die Bestimmung des Präsidenten oder der Präsidentin nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgen. Dies muss auch rechtlich überprüfbar sein.


Gewaltenteilung ist ein Grundsatz unserer Demokratie. Doch noch immer sitzen MinisterInnen auch im Parlament. Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament wird dadurch untergraben. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass die strikte Trennung von Regierung und Parlament dauerhaft gewährleistet wird.
Demokratie bedeutet Mitbestimmung. Das Wahlrecht muss den WählerInnen daher mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf die Zusammensetzung des Landtags und seiner Fraktionen einräumen. Wie in anderen Ländern bereits praktiziert, muss die Vergabe von Vorzugsstimmen für einzelne KandidatInnen auf der Landesliste möglich werden.


Unterschiedliche Generationen haben unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse. Die Einbindung von mehr Menschen in den politischen Gestaltungsprozess kann, zum Beispiel durch Kinder- und Jugendparlamente und SeniorInnenbeiräte, auf den verschiedensten Ebenen von der einzelnen Einrichtung bis hin zur Länderebene gelingen. Auch Jugendliche müssen endlich als ein Teil des demokratischen Systems wahrgenommen werden. Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wahlrecht für junge Menschen ab 16 Jahren sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene einzuführen.
Wenn in Brandenburg Wahlen sind, werden über 31.000 Menschen gar nicht erst nach ihrer Meinung gefragt. Das kommunale Wahlrecht ist noch immer an die Staatsbürgerschaft geknüpft. Während EU-MitbürgerInnen immerhin an Europa- und Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, wird dieses Recht Nicht-EU-MitbügerInnen vorenthalten. Das wollen wir ändern und damit die Möglichkeiten von MigrantInnen verbessern, sich in unsere Gemeinschaft zu integrieren. Hierfür müssen Beteiligungsrechte wie das allgemeine Wahlrecht gewährt werden. Als ersten Schritt unterstützen wir die Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz, die auch so genannten Drittstaatenangehörigen das kommunale Wahlrecht einräumen soll. Dazu muss Artikel 28, Absatz 1 des Grundgesetzes geändert werden.


Noch immer kommt die überwiegende Zahl der Gesetzesinitiativen nicht aus der Mitte des Parlamentes, sondern von der Landesregierung. Dies zeigt, dass der brandenburgische Landtag und seine Mitglieder gestärkt und in die Lage versetzt werden müssen, ihre Aufgabe als gewählte VolksvertreterInnen auch tatsächlich auszufüllen. Hierzu ist der wissenschaftliche Dienst des Landtags auszubauen und sind dem Parlament und den Fraktionen angemessene Haushaltsmittel für die Vergabe von Gutachten an externe Sachverständige bereitzustellen. Dazu braucht das Parlament auch mehr Kontrollrechte, sowie mehr Auskunfts- und Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Nicht hinnehmbar ist, dass in Brandenburg Landtagsausschüsse hinter verschlossenen Türen tagen.
Der demokratischen Kultur im Lande wird bei Kommunalwahlen durch Kandidaturen von BürgermeisterInnen und LandrätInnen, die ihr Mandat nie annehmen können, geschadet. Durch eine Gesetzesinitiative im Landtag wollen wir zukünftig Scheinkandidaturen ausschließen. Die Wahlperiode der direkt gewählten OberbürgermeisterInnen in kreisfreien Städten, hauptamtlicher BürgermeisterInnen und LandrätInnen wollen wir von acht auf fünf Jahre senken. Die Amtszeit ist auf zwei Wahlperioden zu begrenzen.


Volksbegehren auf Landesebene erleichtern


Mehr Mitbestimmung bedeutet auch, die Elemente der direkten Demokratie zu stärken und auszubauen. Bürgerbegehren, Volksinitiativen und Volksbegehren bestimmen immer mehr das politische Leben in Brandenburg. Dies haben z.B. das Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ oder die Volksinitiative „Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar“ im letzten Jahr gezeigt.


Diese Entwicklungen begrüßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir wollen, dass durch
Volksinitiativen auch Gesetzesvorschläge von außen das Parlament erreichen können, dass Bürgerinnen und Bürger direkter in politische Entscheidungen eingreifen können und dass unsere Bevölkerung die Möglichkeit bekommt, ohne Ausnahme alle Sachfragen rechtlich bindend selbst zu entscheiden. Allerdings sind die Verfahren in Brandenburg längst noch nicht so gestaltet, dass die Bürger und Bürgerinnen eine faire Chance haben, erfolgreiche Bürger- und Volksbegehren durchzuführen. Die Hürden für ein Volksbegehren sind so hoch angesetzt, dass sie in der Realität bisher noch nie übersprungen wurden. Daher fordern wir eine Senkung des Unterschriftenquorums für die Einleitung von Bürger- und Volksbegehren auf 2% der Wahlberechtigten. Darüber hinaus sollen die Unterschriften für Volksbegehren sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch frei auf Straßen und Plätzen gesammelt werden dürfen. Für einen erfolgreichen Volksentscheid müssen sich zurzeit bei einfachen Gesetzen 25% der wahlberechtigten Bevölkerung beteiligen, bei Verfassungsänderungen sogar 50% – diese Hürden sind zu hoch:
Bei einfachen Volksentscheiden wollen wir das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ umsetzen und das Quorum abschaffen, so dass ein Volksentscheid die Zustimmung erhält, sobald mehr gültige Ja-Stimmen als Nein-Stimmen vorliegen. Im Falle von Verfassungsänderungen soll ein Volksentscheid dann Erfolg haben, wenn die Ja-Stimmen in der Mehrheit sind und 25% der Stimmberechtigten
entsprechen. Über finanzrelevante Tatbestände darf bislang nicht abgestimmt werden. Auch das wollen wir ändern. Für einen gründlichen öffentlichen Diskussionsprozess und für eine umfassende Information der BürgerInnen im Vorfeld eines Volksentscheides fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ausgewogene Handreichung. Wichtige Fragen, wie z.B. eine Verfassungsänderung, sollen künftig in einem obligatorischen Referendum dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden können. Sollte im Zeitraum von 6 Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren ein Termin für Wahlen angesetzt sein, können die Initiatoren verlangen, dass an diesem Termin auch der Volksentscheid abgehalten wird.


Mehr Demokratie in den Kommunen ermöglichen


Die Kommunalverfassungsreform 2007 hatte das Ziel, die kommunale Eigenverantwortung zu stärken, unter anderem durch mehr Freiheit für gemeindebezogene Regelungen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen den Ansatz einer Stärkung der Gemeinden.


Leider wurde die Reform nicht zum Anlass genommen, direktdemokratische Elemente zu stärken. Dabei ist der Ausbau von Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger elementar für eine funktionierende Demokratie. Hohe Zustimmungsquoren, sowie ein Ausschlusskatalog, welche Themen nicht durch Bürgerentscheid behandelt werden dürfen, sind geblieben. Die Hintertür, die eine Rückgabe des Wahlrechtes an den Kreistag vorsieht, wenn bestimmte Quoren nicht erreicht werden, und die damit den WählerInnenwillen missachtet, muss abgeschafft werden.


Ebenso ist die Heraufsetzung der Mindestgröße einer Fraktion mit diesem Ziel nicht vereinbar. Hiermit werden gesetzlich garantierte politische Mitbestimmungs- und Minderheitenrechte unangemessen eingeschränkt. Denn in vielen Kommunalparlamenten sind weit über 5% der Stimmen erforderlich, um eine Fraktion bilden zu können. Diese Heraufsetzung muss dringend rückgängig gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine Stärkung des Instrumentes Bürgerhaushalt ein. Unter Bürgerhaushalt verstehen wir die Mitentwicklung und Mitentscheidung über den kommunalen Haushalt durch Einwohnerinnen und Einwohner. So soll der Sachverstand der Bevölkerung genutzt werden, um Prioritäten beim Einsatz knapper Haushaltsmittel festzulegen und zu überprüfen, wie sich die Entscheidungen in der Praxis ausgewirkt haben. Wir erwarten vom Projekt 'Bürgerhaushalt' mehr Transparenz in den Haushaltsangelegenheiten, neuen Schwung für die Haushaltsberatungen und unbürokratische Vorschläge.

Gesellschaftliche Teilhabe im Alter

Gerade in einer alternden Gesellschaft bedeutet „Mitbestimmung“ oft eine Herausforderung. Seniorinnen uns Senioren sind nicht mehr so mobil, um sich mal eben im Kreistag über die laufende Kommunalpolitik zu informieren und kommen auch nicht so leicht zur Wahlurne. Darüber hinaus haben ältere Menschen oft keinen eigenen Computer zu Hause und haben Schwierigkeiten, sich im Internet zu informieren. Wir Bündnisgrüne wollen SeniorInnen jedoch aktiv an politischen Geschehen teilhaben lassen. Dazu gehört Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude, ein ausgewogener ÖPNV und das Angebot der Verwaltungen, Informationen auch per Post oder Telefon bereit zu stellen. Computerkurse für SeniorInnen können helfen, einen Zugang zum Medium Internet zu schaffen. Deshalb wollen wir, dass diese flächendeckend angeboten werden. Das Internet ist heutzutage eines der meistgenutzten Medien, weshalb alle die Möglichkeit haben müssen, damit umzugehen. Darüber hinaus sollten öffentlich zugängliche Computer vorhanden sein mit Bedienungshilfen wie schriftlichen Anleitungen oder bereits geöffneten Seiten. Gerade in ländlichen Regionen sollte sicher gestellt sein, dass jedeR einen Telefonanschluss und einen zeitgemäßen Internetzugang bekommen kann.


Die Blockpartei-Vergangenheit nicht unter den Tisch kehren


Für eine ehrliche Auseinandersetzung im politischen Raum ist es erforderlich, die Rolle der DDR-Blockparteien und ihrer Protagonisten ungeschminkt aufzuarbeiten. Es kann nicht sein, dass CDU und FDP, die Unterbau und Führungspersonal nach der Wende aus der Nationalen Front rekrutiert haben, sich mit Hinweis auf die SED und deren Nachfolgerparteien eine Diskussion über die Rolle ihrer Vorgängerparteien und ihrer Mitwirkung im Herrschaftssystem der DDR ersparen. Diejenigen, die sich wie die letzte Führungsriege der Bauernpartei nach 1989 auf die Siegerseite im westdeutschen Parteiensystem geschlagen haben, sind keineswegs demokratisch geadelt.
Als Bündnisgrüne wissen wir: Was damals Unrecht war, ist es auch heute. Wer heute die BürgerInnenrechte nicht verteidigt, kann in der Vergangenheit seine Zukunft entdecken.


Keine Macht dem Schnüffel- und Überwachungsstaat


Wir Bündnisgrüne wenden uns entschieden gegen die Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene, den Rechtsstaat Deutschland scheibchenweise zu einem präventiven Überwachungsstaat umzuwandeln. Ein demokratischer Rechtsstaat achtet und schützt die Menschen-, Grund- und BürgerInnenrechte, lässt seine Bürgerinnen und Bürger ihre demokratischen Grund- und Freiheitsrechte ausüben und ihre Persönlichkeit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer frei entfalten. Er gewährleistet seinen BürgerInnen Verfahrensrechte, durch die sie sich gegen Eingriffe wehren können. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Zur Abwehr von Gefahren und zur Strafverfolgung darf der Staat zwar auch in Freiheitsrechte eingreifen, dies aber nur in den rechtsstaatlichen Grenzen der Verhältnismäßigkeit, der Angemessenheit und Wirksamkeit. Dieser rechtsstaatliche Grundkonsens wird unter Hinweis auf eine vermeintliche Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zunehmend ausgehöhlt und in Frage gestellt.
Auch bei der Gestaltung des öffentlichen Raums bauen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf einen demokratischen Rechtsstaat und erachten gesetzliche Regelungen wie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen als überflüssig und unnütz. Wir setzen uns für eine friedliche Nutzung des öffentlichen Raums ein, in dem Kommunikation und Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern möglich ist.


Das brandenburgische Polizeigesetz liest sich wie eine Wunschliste von SicherheitsfanatikerInnen, die sich durch international vernetzte und hochtechnisch agierende TerroristInnen in Brandenburg bedroht sehen. Demnach sind in Brandenburg geltende Rechtslage: präventive Telefon- und Wohnraumüberwachung, der sogenannte große Lauschangriff, Videoüberwachung mit Speichermöglichkeiten, Kennzeichenfahndung, Rasterfahndung und Technologien zur Standortfeststellung von Mobiltelefonen (sog. IMSI-Catcher: Geräte, mit denen die auf der Mobilfunk-Karte gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann). Alle diese Regelungen haben eines gemeinsam: Sie werden im Vorfeld möglicher Straftaten wirksam, das heißt sie können präventiv und ohne einen konkreten Anlass ergriffen werden. Damit greifen sie in die Rechte einer Vielzahl von Unbeteiligten ein. Bürgerinnen und Bürger geraten unter eine Art ständigen Generalverdacht, weshalb sie überwacht und ihre Daten erfasst, gespeichert und ausgewertet werden müssen. Dies zeigt ganz deutlich, dass die empfindliche Balance von Freiheit und Sicherheit durch populistische Panikmache und Heraufbeschwören von Bedrohungssituationen bereits erheblich gestört ist.


Videoüberwachung findet zunehmend durch private Unternehmen statt. Sei es im öffentlichen Nahverkehr, am Bankautomaten oder im Supermarkt – das Geschäft mit der Sicherheit boomt. Wie aktuelle Skandale zeigen, ist der Einsatz der Technik dabei nicht immer auf die Nutzung als Sicherheitstechnik begrenzt. Was technisch möglich ist, muss aber noch nicht rechtlich zulässig sein. Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen ein, deren Bilder erhoben, aufgezeichnet, übertragen und ausgewertet werden. Daher muss auch dieser Bereich der Kontrolle des/der Landesdatenschutzbeauftragten und den gleichen Standards wie im öffentlichen Bereich unterliegen.
Die Konkurrenz zwischen Versammlungs- und Polizeirecht wurde durch den brandenburgischen Gesetzgeber zu Gunsten des Polizeirechtes gelöst. Durch dessen Geltung im Vorfeld einer Versammlung und durch die Möglichkeit, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von öffentlichen Versammlungen zu fertigen, wird das grundrechtlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern ein Versammlungsgesetz auf Landesebene, das diese Garantie anerkennt, die Versammlungsfreiheit gewährleistet und sich nicht nur auf Ordnungsaspekte beschränkt.


Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen - zuletzt zur Online-Durchsuchung - sehr deutlich gemacht, dass solche massiven Einschränkungen schwerlich mit Grundrechten und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind und den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht ausreichend beachten. Die abstrakte Gefahr des internationalen Terrorismus reiche als Begründung dafür nicht aus.
Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit staatlichen Handelns, die Unschuldsvermutung und die Garantie von Verfahrensrechten sind elementare Stärken des Rechtsstaates, für deren Einhaltung wir Bündnisgrüne nachdrücklich eintreten. Polizeiliche Eingriffsrechte zu präventiven Zwecken müssen einer strengen Prüfung unterworfen sein. Als Eingriff in das höchste der Grundrechte - das Grundrecht auf Leben - lehnen wir den finalen Rettungsschuss ab und fordern seine Streichung aus dem brandenburgischen Polizeigesetz.


Auch in Brandenburg wollen wir für Polizisten und Polizistinnen in Uniform Namensschilder vorschreiben. Die Ausstattung der brandenburgischen Polizei folgt nicht unbedingt den Sicherheitsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Teure Technik wie Helikopter, Tragschrauber, IMSI-Catcher und Videoüberwachung nützen wenig, wenn niemand da ist, um sie sinnvoll einzusetzen. Wichtiger für Bürgerinnen und Bürger sind gute Erreichbarkeit durch dezentrale Polizeiwachen und daraus folgende schnelle Einsatzbereitschaft der Polizei, wenn sie gefragt ist. Gute Aus- und Fortbildung sind genauso wichtig wie die Sensibilisierung für rechtsextreme Taten und häusliche Gewalt und die erforderlichen Reaktionen hierauf.


Grundrechte bewahren


Die Wahrung und Förderung einer unabhängigen, arbeitsfähigen und effizienten Justiz ist elementar für die Gewährleistung von BürgerInnenrechten in einer Demokratie. Das beinhaltet den gleichberechtigten Zugang zu allen gerichtlichen Verfahren – unabhängig von den Vermögensverhältnissen – ebenso wie die Gewährleistung von Grundrechten. Die Verfahrensdauer in der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 5 Jahren und mehr, wie sie in Brandenburg der Fall ist, entspricht nicht der durch das Grundgesetz abgesicherten Rechtsschutzgarantie für alle Bürgerinnen und Bürger. Die dünne Personaldecke in der Justiz führt zum Beispiel in Strafverfahren dazu, dass nicht in allen Verfahren „Waffengleichheit“ mit den Beschuldigten und ihren RechtsvertreterInnen besteht. Daraus entstehen intransparente Verfahrensabschlüsse, die wiederum in der Bevölkerung den Eindruck verfestigen, die Gleichbehandlung vor Gericht sei nicht mehr gewährleistet.


Wir wollen die Justiz in Brandenburg wieder in allen Gerichtsbarkeiten in die Lage versetzen, Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu einem nachvollziehbaren Abschluss zu bringen und so gleiches Recht für alle sicherzustellen. Dazu braucht die Justiz eine angemessene und bessere Ausstattung mit Personal. Brandenburgs Justiz muss ab sofort an ihren Nachwuchs denken und diesen integrieren sowie Lücken in der Personaldecke füllen, um eine höhere Arbeitsfähigkeit herzustellen und hohe Arbeitsbelastungen auszuräumen. In spätestens 5 Jahren wird eine Pensionierungswelle die derzeitige Lage weiter verschärfen. Rechtsschutz und Rechtswegegarantie sind keine Luxusaufgaben des Staates, sondern stehen den Bürgern und Bürgerinnen zu. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich deshalb strikt gegen eine Verkürzung des Rechtsweges durch Wegfall von Instanzen oder zur Abschaffung von Rechtsmitteln, wie bspw. des Widerspruchsverfahrens. Denn dieses hat sich als bürgerInnenfreundliches vorgerichtliches Verfahren bewährt. Eine Abschaffung würde Bürokratie zu den Gerichten verlagern und dort zu einer noch höheren Belastung und zu längerer Verfahrensdauer führen. Unter dem Gesichtspunkt der Belastung der Gerichte ist auch die zunehmende Kriminalisierung durch Heraufstufung von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten wie bei Verstößen gegen das Ausländermelderecht und der Einsatz Brandenburgs im Bundesrat für die Schaffung neuer Straftatbestände kritisch zu sehen.


Gleiche Rechte für alle

Gleichstellung von Frauen und Männern ist Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Ob gleiche Teilhabe an Kindererziehungszeiten, gleiche Rechte auf Fortbildungsmaßnahmen oder die immer noch unerfüllte Forderung nach gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden weiter für die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern eintreten. Gleichstellung ist ein Thema, das alle Politikbereiche durchzieht und das alle angeht – Männer wie Frauen. Deshalb ist es auch Zeit für eine progressive Geschlechterpolitik, in der sich offensive Männerpolitik der besonderen Belange von Jungen und Männern annimmt.


Wir Bündnisgrüne wollen gezielt ein neues Frauen- und Männerbild fördern und Geschlechterrollen aufbrechen. Wir setzen uns ein für die konsequente und zügige Durchsetzung der Frauen- und Männerförderung und die generelle Anwendung der Instrumente des Gender Mainstreaming, ein. D.h. alle Vorhaben müssen zukünftig daraufhin überprüft werden, ob sie die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigen. Dies umschließt auch das Gender Budgeting, das eine Überprüfung des Landeshaushalts auf seine geschlechtsspezifischen Auswirkungen verlangt. Wir fordern die Bereitstellung ausreichender Mittel für frauen-, mädchen-, jungen- und männerspezifische Projekte. Diesen Ansatz des Gender Budgetings werden wir schrittweise im Landeshaushalt verwirklichen. Dazu werden wir verstärkt geschlechterdifferenzierte Statistiken einführen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern hauptamtliche Beauftragte für Gleichstellung in Orten ab 10.000 EinwohnerInnen und eine existenzsichernde Ausstattung der Frauenhäuser. Auch wenn Kinder keine Frauensache sind, so sind es momentan doch noch vor allem Frauen, die unter ungenügenden oder unbezahlbaren Betreuungsangeboten für Kinder zu leiden haben. Wir fordern daher Kitaplätze, die bedarfsgerecht auch ganztags und für Kinder ab dem ersten Jahr bereitstehen.
Die Bilder von „Frauenberufen“ und „Männerberufen“ müssen bereits in der Schule aufgebrochen werden. Praktika in technischen Berufen sowie Schnuppertage in Firmen und weibliche Vorbilder können Mädchen dazu motivieren, einen Beruf zu ergreifen, der eine naturwissenschaftliche oder technische Qualifikation erfordert. Gleichzeitig wollen wir auch Jungen an bisher von Frauen dominierte Berufe heranführen. Wir unterstützen daher Projekte wie den jährlich stattfindenden Brandenburger „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“, an dem Mädchen typische Männerberufe und Jungen typische Frauenberufe kennen lernen können.
Frauen sind viel zu selten in Führungspositionen. Auf dem Weg dahin stoßen sie auf offene oder subtile Diskriminierung, überholte Rollenbilder und Vorurteile der konservativen, männlichen Personalabteilungen. Solange wir noch kein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft haben, muss der öffentliche Dienst eine Vorbildrolle einnehmen und Frauen ganz gezielt fördern und befördern. Als ersten Schritt fordern wir in Landesbetrieben eine Quote von 40% für Frauen in Führungspositionen. Wie in Schleswig-Holstein ist die Vergabe größerer öffentlicher Aufträge an das Vorliegen eines Frauenförderkonzeptes der Bewerberbetriebe zu binden. Das gilt auch für den Bildungsbereich: während Frauen an Grundschulen noch überrepräsentiert sind, nimmt der Frauenanteil ab, je höher die Bildungsform ist. Nur 18% der brandenburgischen Professuren sind mit Frauen besetzt. Damit ist Brandenburg zwar an der Spitze in Deutschland, aber von einer Gleichstellung noch weit entfernt. Auch der bestehende Gehaltsunterschied lässt sich nicht erklären. Frauen verdienen mit gleicher Qualifikation im gleichen Job weniger und werden weniger befördert.


Um das zu ändern, brauchen wir eine Kultur der Antidiskriminierung, mehr Frauen in Führungspositionen und ein gerechteres Bewertungssystem der Arbeitsleistung.
Männer sind viel zu selten in typischen Frauenberufen tätig. Wir fordern, die Rahmenbedingungen auch in diesen Berufen zu ändern und mit gezielten Maßnahmen wie Aufklärung, Werbung und Praktika für diese Berufsfelder unter männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Interesse zu wecken.
Wir wollen, dass individuelle Fähigkeiten gefördert und die erworbenen Kompetenzen ausgeschöpft werden können: Statt der Fortschreibung tradierter Geschlechterrollen wollen wir Entscheidungsfreiheit. Deshalb ist es auch Zeit für eine progressive Geschlechterpolitik, in der sich offensive Männerpolitik der besonderen Belange von Jungen und Männern annimmt. Denn auch Männer leiden unter starren Geschlechterrollen: Männer, die sich verstärkt um ihre Familie kümmern wollen, stoßen oft auf Unverständnis am Arbeitsplatz. Familienmonate lassen sich für viele Väter nicht realisieren. Stattdessen werden Männer auf das Bild eines Ernährers reduziert, der seine Rolle im Fall von Arbeitslosigkeit nicht mehr erfüllen kann. Von der bündnisgrünen Geschlechterpolitik können alle Geschlechter profitieren!
Auch Männer erleben verstärkt Lebenskrisen. Leider gibt es dafür in Brandenburg keine vergleichbaren Möglichkeiten, wie Männerberatungsstellen, Männerhäuser, die Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung anbieten. Es gibt im Gegensatz zur Frauenförderung keine institutionelle Förderung für derartige Angebote. Wir fordern, auch für Jungen und Männer vergleichbare Angebote und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Bundesebene ist ein Erfolg aus rot-grünen Regierungszeiten. Aus diesem Gesetz resultieren aber Aufgaben und Pflichten, die in den Ländern noch umgesetzt werden müssen, um die Rechte von LebenspartnerInnen verbindlich zu regeln und ihnen Geltung zu verschaffen. Um diese Rechte zu ergänzen und zu vervollständigen, sind noch viele Anstrengungen nötig. Für die Anpassung des Landesrechtes gibt es einen einfachen Weg - den einer Generalklausel: Bestimmungen in brandenburgischen Gesetzen und Verordnungen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf bestehende oder früher bestehende Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben scheitert oft an einfachen Hindernissen. Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und des öffentlichen Nahverkehrs ist daher ein Muss. Doch nicht nur durch Stufen entstehen Hürden – auch im Internet werden unnötig Schranken aufgebaut. Viele Internetseiten sind für Sehbehinderte nicht zugänglich. Auch hier brauchen wir endlich einen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Medien.
Von Bündnisgrünen zur Bekämpfung von Diskriminierung lange gefordert, ist 2007 auf Bundesebene endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Die von der Wirtschaft vorhergesagten „Standortnachteile“ sind seither nicht erkennbar. Das AGG ist bereits in das Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger vorgedrungen und trägt täglich dazu bei, für mögliche Diskriminierungen zu sensibilisieren. Dennoch brauchen Antidiskriminierungsrechte noch mehr Stärkung, unermüdlichen Einsatz und auch Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir wollen daher im Land Brandenburg flächendeckend – insbesondere in größeren und kreisfreien Städten – Kontaktstellen und Institutionen (auch in freier Trägerschaft) einrichten, die über alle sechs im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmale (Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexuelle Identität) informieren. Diese Institutionen benötigen ausreichende Personalausstattung und projektbezogene finanzielle Sicherheit für Aufklärung, Prävention und zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern. Dazu kann auf die vorhandenen Beratungsstrukturen und -kompetenzen wie beispielsweise der Ausländer-, Integrations-, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten aufgebaut werden. Für eine wirkungsvolle Beratung sind dezentrale Stellen notwendig. Das Land darf dies aber nicht zum Anlass nehmen, sich aus der Verantwortung zu ziehen und die Kostenlast in vollem Umfang auf die Kommunen abzuwälzen.
Wir Bündnisgrüne wollen einen Diskriminierungsschutz für alle, auch außerhalb von Beschäftigung und Beruf. Wir unterstützen daher die 5. Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie.


Kein Raum für Gewalt, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit


Der Kampf gegen Gewalt, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit hat für uns eine hohe Priorität. Hier hat sich bereits einiges getan. Doch noch immer werden rechtsextremistische Taten klein geredet, heruntergespielt oder gar geleugnet anstatt sich offen und problembewusst mit ihnen auseinanderzusetzen. Das erschwert ein Vorgehen gegen den Rechtsextremismus und verschafft den Neonazis Freiräume.
Es verdeutlicht uns außerdem, dass bisherige Anstrengungen bei weitem nicht ausreichen. Rechtsextremismus ist trotz der erfolgreichen Arbeit von lokalen Initiativen und Netzwerken ein weitverbreitetes Phänomen in Brandenburg. Wir fordern daher zuerst, lokale Initiativen, überregionale Opferberatungsstellen, Mobile Beratungsteams sowie Netzwerkstellen dauerhaft zu finanzieren. Denn hier sind bereits gute und wichtige Strukturen entstanden, die weiter ausgebaut und vernetzt werden müssen.
Das Handlungskonzept der Landesregierung „Für ein tolerantes Brandenburg – Gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ ist ein richtiges Instrument gegen die weiterhin hohe rechtsextreme Gewalt in unserem Land, das von uns ausdrücklich unterstützt wird. Jedoch setzen wir uns für dessen Weiterentwicklung ein, denn das Handlungskonzept reicht bei weitem noch nicht aus – vor allem, weil es nur halbherzig genutzt und unterstützt wird. So ist das Konzept nicht von der Landesebene zu den Kommunen durchgedrungen und muss durch ressortübergreifende Projekte weiterentwickelt und finanziell besser ausgestattet werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erachten es als wichtig, dass sich auch jedeR BürgermeisterIn mit diesem Handlungskonzept identifiziert.
Denn Toleranz muss aktiv nach außen getragen und aktiv vorgelebt werden – in jeder Kommune. Die in den Städten und Gemeinden zu Beginn jeder Wahlperiode gewählten „Koordinatoren gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ sollen nicht länger – wie vielerorts – politische Feigenblätter bleiben. Die Landesregierung muss endlich durch gezielte Schulungen den KoordinatorInnen vor Ort konkrete Unterstützung zukommen lassen. Eine Vernetzung der KoordinatorInnen mit anderen AkteurInnen des Handlungskonzeptes in ihrer Region ist dringend geboten.
Viele Konzepte gegen Rechtsextremismus werden vor einem städtischen Hintergrund und einer entsprechenden Lebenswirklichkeit erarbeitet. Weite Teile Brandenburgs sind jedoch nur sehr dünn besiedelt und haben somit auch andere Strukturen. Wir wollen lokale Dienstleistungen, Jugendarbeit und kulturelle Angebote auch im ländlichen Raum unter Berücksichtigung der besonderen Strukturen weiterentwickeln bzw. etablieren und verankern.

Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus muss gefördert werden. Ein wichtiger Schritt ist eine umfassende Hilfe beim Erstellen von Lokalen Aktionsplänen, die vom Bundesprogramm „Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Tolerant und Demokratie“ gefördert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich auf solche Konzepte konzentrieren, die von den Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Akteuren gemeinsam vor Ort ausgearbeitet und dann in konkrete Projekte umgesetzt werden. Das Ziel ist, Vielfalt, Toleranz und  Demokratie insbesondere unter den Jugendlichen zu stärken. Das Land spielt hierfür eine entscheidende Vermittlerrolle und muss einen guten  Informationsaustausch zwischen dem Bundesprogramm und den Kommunen gewährleisten. Denn nur Kommunen, die sich aktiv gegen den Rechtsextremismus einsetzen, werden durch die Bundesebene unterstützt. Die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ hat hierfür bereits Strukturen der Information und Öffentlichkeitsarbeit geschaffen. Diese müssen in Zukunft intensiviert werden und über die Plattform des Internets hinausgehen.

Aufklärung und Prävention sind nach wie vor von großer Bedeutung. Wir wollen die zivilgesellschaftlichen Akteure unterstützen und die Präventionsarbeit in der politischen Bildung, Schule und Jugendhilfe ausbauen. Insbesondere das Engagement von Kindern und Jugendlichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus muss öffentlich Anerkennung und Auszeichnung erfahren. Wir sehen in der demokratischen Jugendarbeit die beste Möglichkeit, rechtsextremem Gedankengut präventiv entgegenzuwirken. Prävention gegen Gewalt, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sollte bereits frühzeitig bei Kindern einsetzen. Deshalb fordern wir eine umfassende Bildungspolitik, die schon im vorschulischen Bereich auf die Stärkung der Persönlichkeit und nicht auf Ausgrenzung und Auslese setzt. Ziel muss die Ausbildung sozialer und emotionaler Kompetenz sowie die Empathie- und Konfliktfähigkeit sein. Der neugierige und offene Umgang mit Fremden und dem Anderssein muss selbstverständlich werden. Programme für internationale Begegnungen und Austausch von SchülerInnen und Jugendlichen sind auszubauen. In diesem Zusammenhang wollen wir auch Jugendverbände und Sportvereine verstärkt fördern. Eine solche präventive Strategie muss die bestehenden Programme ergänzen und für die verschiedenen Zielgruppen ausbauen. Die Aktivitäten bedürfen einer kontinuierlichen und verlässlichen Finanzierung und Absicherung und dürfen nicht tagespolitischen oder finanzpolitischen Erwägungen zum Opfer fallen.

Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus darf nicht unterschätzt und muss deshalb gefördert werden. Wir müssen die Bürgergesellschaft stärken, Bürgernähe schaffen und auf die Unzufriedenheit unserer BürgerInnen eingehen, um Rechtsextremen den Handlungsraum zu nehmen.

Dabei müssen wir, wo immer wir uns gerade bewegen, mit gutem demokratischem Beispiel voran gehen, autoritären Strukturen entgegen treten, respektvollen Umgang untereinander pflegen und die Sicherung demokratischer Verfahrensweisen innerhalb unserer Organisationen fördern. Wer gegen Rechtsextremismus eintritt, muss hier und heute mit gutem Beispiel vorangehen, Demokratie und Rechtstaatlichkeit pflegen und die entsprechenden – zuweilen notwendigerweise auch formalen – Verfahrensweisen achten und praktizieren. Es gilt, überall im Alltag totalitären Ansätzen und Willkür entgegenzutreten.
BürgerInnenrechte sind auch MitbürgerInnenrechte
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begreifen Vielfalt als Chance! Brandenburgs Gesellschaft ist pluralistisch – das birgt großes Potential für unser Land. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen fremder Herkunft gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Brandenburg teilhaben können. Nationalistische oder provinzielle Engstirnigkeit hat hier keinen Platz!

Im Vergleich zu anderen Bundesländern leben bei uns wenige Migrantinnen und Migranten. In Brandenburg haben nur knapp 3% der BewohnerInnen keinen deutschen Pass. Dies darf nicht dazu führen, bestehende Integrationshürden zu verkennen Ein großer Teil der MigrantInnen sind SpätaussiedlerInnen mit deutschem Pass. Zu den größten Gruppen ohne deutschen Pass zählen Menschen aus Polen, der Russischen Föderation, der Ukraine und aus Vietnam.
Eine Vielzahl der aus Osteuropa nach Brandenburg Eingewanderten ist arbeitslos oder arbeitet weit unter dem im Heimatland erworbenen Qualifikationsniveau. Viele RentnerInnen, die als jüdische ZuwandererInnen aus den GUS-Staaten nach Brandenburg kamen, haben nur so minimale Rentenansprüche, dass sie auf Grundsicherung angewiesen sind. Angesichts fehlender  Beschäftigungsmöglichkeiten wandern viele MigrantInnen weiter, vorwiegend in den wohlhabenden Süden und Südwesten Deutschlands, oder treten den Rückzug in das eigene kulturelle Milieu an.

Gemeinschaft und Zusammenleben entstehen nicht durch das Erlernen von Wappen, Landkreisen und Flaggenfarben für einen detailreichen Einbürgerungstest. Ehrliche Integration fängt mit dem Wahlrecht an. Sprach-, Orientierungs- sowie Integrationskurse bilden einen weiteren wichtigen Bestandteil einer modernen Integrationspolitik. Wir fordern hier ein breites und bezahlbares Angebot für alle Migrantinnen und Migranten. Wir fordern auch eine interkulturelle Öffnung der Verwaltungen. Das bedeutet zum einen eine Schulung des Personals, das mit den MigrantInnen arbeitet. Zum anderen können wir unsere Verwaltungen nur kulturell öffnen, wenn dort auch MigrantInnen arbeiten. Integration heißt aktive Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dafür Voraussetzung. Wir wollen daher den Erwerb der deutschen Sprache von klein auf fördern und in allen weiteren Bildungsbereichen fortführen, ohne Herkunftssprachen zu vernachlässigen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist in unserer multikulturellen und global tätigen Gesellschaft eine wichtige und verbindende Ressource. Auch für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus müssen Sprachkurse ohne Sanktionen angeboten werden.
Flüchtlingen, die in Brandenburg ein Zuhause gefunden haben, immer wieder mit Abschiebung zu drohen, halten wir für menschenunwürdig und brutal. Wir fordern ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge. Wer lange in Deutschland lebt, muss hier bleiben dürfen. Solange die menschenunwürdige Residenzpflicht nicht abgeschafft ist, wollen wir nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns die Landkreise und kreisfreien Städte anweisen, die Residenzpflicht gegenüber den jeweils angrenzenden Landkreisen und kreisfreien Städten aufzuheben.

In Brandenburg leben gut integrierte Familien ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in ständiger Angst, Deutschland kurzfristig verlassen zu müssen. Wir wollen ihnen einen gesicherten Aufenthalt ermöglichen. Auch illegal in Brandenburg lebende Menschen sollen die Möglichkeit ärztlicher Versorgung erhalten, ohne Angst vor Entdeckung haben zu müssen. Gleiches gilt für den Schulbesuch von Kindern, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben. Deshalb wollen wir das Recht dieser Kinder durchsetzen, eine Schule zu besuchen.

Zudem treten wir für die Überarbeitung des Landesaufnahmegesetzes sowie alle von einem Flüchtlingsantrag auf Aufnahme betroffenen sonstigen Gesetze und Erlasse ein, damit Flüchtlinge nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens dezentral untergebracht und Massenunterkünfte gänzlich geschlossen werden. Die Unterbringung in den Städten und Gemeinden muss dabei nach Kriterien des sozialen Wohnungsbaus erfolgen. Mit einer dezentralen Unterbringung wird Brandenburg nicht nur seiner menschenrechtlichen Verpflichtung auf Achtung des Privat- und Familienlebens von Flüchtlingen gerecht, sondern spart auch noch Kosten.

Eine Zukunft für die sorbische und wendische Kultur


Die niedersorbische Sprache wollen wir fördern und uns für ihren Erhalt in Kitas, Schulen, Zeitungen, Literatur und insbesondere in den neuen Medien wie dem Internet einsetzen. Sorbisches Theater, Zeitungen und Jugendclubs stoßen in der Bevölkerung auf große Zustimmung, werden von Verwaltungen und BürgermeisterInnen jedoch oft einfach ignoriert. Wir wünschen uns eine finanziell ausreichend gestützte Förderung und ideelle Anerkennungskultur für die sorbische/wendische Kultur. Brandenburg muss dafür die Stiftung für das sorbische Volk kontinuierlich unterstützen und seinen Anteil an der Finanzierung erhöhen.
Öffentliche Anerkennung, Rückendeckung und Aufmerksamkeit durch PolitikerInnen und Verwaltung vor Ort hilft bereits viel, um die sorbische/wendische Kultur im Bewusstsein aller Brandenburgerinnen und Brandenburger zu verankern. Den Schatz der sorbischen/wendischen Kultur sollte Brandenburg nicht verstecken und nicht nur auf Folklore reduzieren. Dazu gehört auch, dass die Landesregierung den Landtag einmal jährlich in einem Bericht über die Entwicklung der sorbisch/wendischen Kultur informiert und Sorbisch entsprechend der Europäischen Charta der Regional– oder Minderheitensprachen in der Öffentlichkeit zu fördern. So sollten z.B. Zugansagen in den Regionen mit sorbischer Bevölkerung auch in Sorbisch gesprochen werden.
Gerade durch Braunkohleabbau sind zahlreiche sorbische Dörfer bedroht oder bereits dem Bagger zum Opfer gefallen. Den Tagebau zu stoppen, bedeutet auch, die sorbische Kultur zu schützen.


Datenschutz ist BürgerInnenrecht


Kaum für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, verwirrend und überflüssig ist die Trennung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen (Innenministerium) und öffentlichen Bereich (Landesdatenschutzbeauftragte). Wir Bündnisgrüne wollen beide Bereiche in der Hand der Landesdatenschutzbeauftragten vereinen. Dabei müssen nicht erst Überlegungen zu Einsparpotentialen, wie sie derzeit bei dieser Frage im Vordergrund stehen, angestrengt werden. Die Notwendigkeit, die Zuständigkeiten zu bündeln, ergibt sich schon aus Gründen der Transparenz, der BürgerInnennähe und des Servicegedankens.
Von einem Datenschutzaudit (Untersuchung der Datenschutzhandhabung mit dem Ziel der Zertifizierung) ist die Landesregierung endgültig abgerückt. Denn nachdem ein Audit jahrelang im brandenburgischen Datenschutzgesetz vorgesehen war und dennoch nicht umgesetzt wurde, wurde es nun aus dem Gesetz gestrichen. Die Landesregierung will die Bundesgesetzgebung hierzu abwarten. Wir Bündnisgrüne wollen aber nicht nur abwarten und die Vorgaben des Bundes auf niedrigstem Niveau umsetzen, sondern alle Spielräume ausloten und dem Datenschutz mehr Geltung verschaffen. Abzuwarten ist auch schon deshalb nicht sinnvoll, weil sich die Kompetenz des Bundesgesetzgebers auf den Datenschutz in privaten Unternehmen beschränkt.


Wir fordern die Einführung eines Datenschutzaudits nicht nur für private Unternehmen, sondern auch für die öffentliche Verwaltung nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins. Dabei darf Datenschutz nicht als vorgeschobenes Argument dafür dienen, dass Verwaltung und Unternehmen ihr Handeln nicht transparent machen. Die/der Landesdatenschutzbeauftragte muss zugleich personell und sachlich in die Lage versetzt werden, solche Prüfungen und Auditierungen vornehmen zu können. Darüber hinaus fordern wir für die MitarbeiterInnen in den Verwaltungen und öffentlichen Institutionen Schulungskonzepte und klare Dienstanweisungen, wie die Daten der Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs korrekt gesammelt, gespeichert, verarbeitet und vor Missbrauch geschützt werden.
Wir wollen uns auf Bundesebene für eine zukunftsgewandte Weiterentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes einsetzen. Dies bedeutet vor allem, Regelungen zu schaffen, die Betroffene in die Lage versetzen, ihre Privatsphäre zu definieren und zu schützen, sowie empfindliche Strafandrohungen für Zuwiderhandlungen. Nur wer informiert ist und aktiv einwilligt, dessen und deren Daten dürfen gesammelt, ausgewertet und weitergegeben werden. Der Datenschutz muss, wie in einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, ins Grundgesetz aufgenommen werden.


Brandenburg muss sich auf Bundesebene gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung stark machen. Auch hier hat das  Bundesverfassungsgericht mit dem neugeschaffenen Recht auf Vertraulichkeit klare Maßstäbe gesetzt. Der Überwachungs-, Kontroll- und Protokollierwahn muss dringend gestoppt werden. Zugleich werden für vorhandene oder im Aufbau befindliche Zentraldateien (z.B. Steuerdatei) dringend Regelungen benötigt, wie Zugriffs- und Austauschrechte der Behörden grundrechtskonform ausgestaltet werden können, um die Rechte und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren.


Justizvollzug modernisieren

Sicherheit darf sich nicht darauf reduzieren, Gefängnisse ausbruchssicher zu machen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss auch nach der Entlassung der Gefangenen im Vordergrund stehen, indem während der Haftzeit auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft hingearbeitet wird. Um eine solche Resozialisierung der Gefangenen zu ermöglichen, muss der Justizvollzug mit qualifiziertem Personal ausgestattet sein.
Es ist ein Trugschluss zu glauben, möglichst viele und lange Haftstrafen würden die Sicherheit erhöhen und Wiederholungstaten vermeiden. Das Gegenteil ist oft der Fall. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher für eine Vermeidung von Haft und eine Verringerung der Zahl der Inhaftierten durch außergerichtlichen Tatausgleich, Haftvermeidung und die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten ein. Wir halten den Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem mit Zustimmung des Opfers eine persönliche Wiedergutmachung durch Täter bzw. Täterin gesucht wird, für einen wichtigen Schritt, den TäterInnen ihr Unrecht vor Augen zu führen.
Prävention ist keine freiwillige, sondern eine notwendige Leistung. Sie hilft den Menschen und spart letztlich Geld.


Jugendkriminalität mit Prävention begegnen

Wohlfeile Forderungen nach strengeren Gesetzen und härteren Strafen für Jugendliche und Heranwachsende gehen an der Realität vorbei. Seit Jahren ist belegt und unter Fachleuten anerkannt, dass nicht Strafvollzug und Härte, sondern Prävention und Ursachenbekämpfung die richtigen Antworten auf Jugendkriminalität sind. Ca. 80% der Jugendlichen und Heranwachsenden, an denen eine Jugendstrafe vollzogen wird, werden rückfällig. Wird die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, liegt die Rückfallquote bei knapp 60%.
Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit einer „Intensivtäterdatei“, in die jugendliche MehrfachtäterInnen aufgenommen werden. Solche Verzeichnisse sind für die Betroffenen stigmatisierend und können in der Praxis unter dem Deckmantel der Prävention zu einer Ausweitung strafrechtlicher Verfolgung auch auf strafunmündige Kinder führen. Diese werden – obwohl rechtswidrig – mit erfasst, um auf eine spätere Entwicklung Einfluss nehmen zu können. Auch auf die für IntensivtäterInnen geschaffenen Sondereinheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft verweist das brandenburgische Justizministerium stolz. Deren Leistung und Erfolgsrezept ist jedoch nur das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte – die konsequente Zusammenarbeit, der ständige Austausch und das Ziehen an einem Strang von Jugendhilfe, Polizei, JugendstaatsanwältInnen und JugendrichterInnen.
Wir meinen: Das Jugendstrafrecht bietet bereits jetzt ein sachgerechtes Instrumentarium für den Umgang mit jugendlichen und heranwachsenden Straftäterinnen und Straftätern. Um seine Möglichkeiten ausschöpfen und dem Erziehungsgedanken Geltung verschaffen zu können, ist eine ausreichende Personalausstattung bei den angesprochenen AkteurInnen erforderlich. Die Umsetzung guter Konzepte ist nicht zum Nulltarif zu bekommen. Jeder Euro, der in Prävention investiert wird, muss nicht später doppelt und dreifach in den Strafvollzug gesteckt werden. Ein betreutes Wohnprojekt in Frostenwalde für straffällig gewordene Jugendliche, als Ersatz für die sonst anstehende Untersuchungshaft, belegt dies eindrucksvoll. Seit Jahren kann die Einrichtung Rückfallquoten von ca. 40% vorweisen – die Rückfallquoten bei Untersuchungshaft liegen bei Jugendlichen sonst um die 80%.
Wir wollen den Ursachen von Jugendkriminalität begegnen und stehen für Konzepte zur Prävention und Integration sowie gegen soziale Ausgrenzung. Wir brauchen eine Gewaltpräventionsstrategie, die wirksam auf gewalttätige Jugendliche einwirkt. Um zu einem angemessenen Umgang mit TäterInnen und Opfern von Gewalt zu kommen, muss eine schnelle und angemessene Reaktion auf solche Taten erfolgen. Damit werden Tat und darauf folgende Sanktion in einen direkten Zusammenhang gestellt. Das erfordert eine entsprechende Ausstattung bei Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und JugendrichterInnen, sowie die Förderung ihrer Zusammenarbeit und des Informationsflusses. Im Jugendstrafvollzug können keine Minimallösungen verfolgt werden: Der Erziehungsgedanke muss gestärkt, in intensivpädagogische Maßnahmen investiert und die Festlegung von Vollzugszielen als verbindlich in das Jugendstrafvollzugsgesetz aufgenommen werden.
Wir lehnen eine „Null-Toleranz“-Linie und kontraproduktive Ansätze wie Warnschussarrest, Heraufsetzung der Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre, Erziehungscamps, erleichterte Ausweisung von straffälligen, nichtdeutschen Jugendlichen sowie die Einführung der Sicherheitsverwahrung für Jugendliche und die Ausweitung des Jugendstrafrechts auf unter 14-jährige ab. Das Land Brandenburg muss sich auf Bundesebene dagegen positionieren und agieren. Intention und Ziele des Jugendstrafrechts sind an den besonderen (Erziehungs-)Bedürfnissen von Jugendlichen und Heranwachsenden auszurichten. Die Anwendung von Jugendstrafrecht muss daher die Regel, Erwachsenenstrafrecht die Ausnahme sein.


Korruption ist kein Kavaliersdelikt


Korruption kann nicht nur der Volkswirtschaft immensen Schaden zufügen. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in loyales, unabhängiges Handeln und Gleichbehandlung durch alle öffentlichen Einrichtungen bis hin zu Justiz und Politik kann nachhaltig Schaden nehmen. Daher ist es notwendig, schnell und besser aufzuklären und Korruptionskriminalität öffentlich zu machen. Korruptionsbekämpfung bedeutet auch Vorbeugung. Korruption darf sich nicht „lohnen“; das Risiko der Entdeckung und von Sanktionen darf nicht gering erscheinen.
Wir fordern eine konsequente Umsetzung der Korruptionsrichtlinie auf Landesebene. Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten ist festzustellen, dass Ministerien und nachgeordnete Behörden sich darauf beschränken, eineN ihrer MitarbeiterInnen zum/r (Anti-)Korruptionsbeauftragten zu ernennen. Mit effektiver Vermeidung und Kontrolle hat das nichts zu tun. Korruptionsbekämpfung und -verfolgung ist eine ressort- und verwaltungsübergreifende Aufgabe. Konkrete Handlungsempfehlungen wie das Rotationsprinzip müssen umgesetzt und deren Einhaltung durch eineN unabhängigeN LandesbeauftragteN kontrolliert werden. Korruption muss schonungslos öffentlich gemacht werden – die Einrichtung eines Korruptionsregisters gehört daher dringend auf die Tagesordnung.
Alle Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Brandenburgischen Landtags sowie die der brandenburgischen Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und -sekretäre sind für die Bürger und Bürgerinne transparent darzustellen, um Abhängigkeitsverhältnisse der Mandatsträgerinnen und -träger jenseits des Wählerauftrags berücksichtigen zu können.


Verwaltungen offen und transparent gestalten


Der Zugang zu Informationen ist für eine Demokratie elementar. Informationsfreiheit ist der Boden, auf dem Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern wachsen und erstarken. Informationszugangsfreiheit ist ein aktiver Beitrag zur Stärkung der Demokratie.
Das brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) geht auf uns Bündnisgrüne zurück. Auf Betreiben von (damals noch) Bündnis 90 wurde in die Landesverfassung als Art. 21 Abs. 4 das Akteneinsichtsrecht aufgenommen. Das heutige AIG beruht weitestgehend auf einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 im brandenburgischen Landtag. Nur in Brandenburg und Berlin hat das Akteneinsichtsrecht Verfassungsrang.
Mit einer transparenten, bürgerInnenfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung könnte Brandenburg wieder eine Vorreiterrolle einnehmen. Derzeit gibt eine Rechtsverordnung für Einsichts- und Informationsverlangen pauschale Sätze von 0 bis 1.000 Euro vor und überlässt die Festsetzung der Gebühr dem Ermessen der Behörden. Damit wird Informationsfreiheit weitestgehend be- und verhindert.
Wir fordern daher eine Gebührenordnung, die sich am tatsächlichen Aufwand und an den entstandenen Kosten orientiert, und aus der jedeR BürgerIn ablesen kann, was ihr oder sein Begehren kosten wird. Die Ausnahmetatbestände des brandenburgischen AIG gehören auf den Prüfstand und sollten nach Möglichkeit eingedämmt werden. Wir fordern insbesondere die Abschaffung des §6 Abs.4 AIG, der durch seine Wirkung Informationsfreiheit in vielen Fällen völlig unmöglich macht. Dort ist geregelt, dass der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann oder wenn der Antrag zum Zweck der Vereitelung oder Verzögerung von Verwaltungshandeln erfolgt. Gesetzlich vorgeschrieben werden müssen die Erfassung der Akteneinsichts- und Informationsbegehren sowie die regelmäßige Evaluation des AIG auf dieser Grundlage.


Verwaltungsmodernisierung und handlungsfähige Kommunen

Eine zunehmend digitalisierte Informationswelt und neue Kommunikations- und Interaktionsformen stellen an Verwaltungen neue Anforderungen, eröffnen aber auch neue Möglichkeiten. Der aus der Geschichte der deutschen Verwaltung zurückgebliebene Geheimhaltungsgrundsatz kann keinen Bestand mehr haben. Der Widerspruch zwischen intransparenter, abgeschotteter Verwaltung und dem zunehmend „gläsernen Bürger“ und der „gläsernen Bürgerin“ ist offensichtlich.
Wir Bündnisgrüne stehen für die Idee einer modernen Verwaltungskultur, die durch Transparenz und Teilhabe gekennzeichnet ist. Brandenburg braucht eine Verwaltung mit interkultureller Kompetenz und Weltoffenheit, die für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erreichbar ist. Ziel ist es, den öffentlichen Bereich im Sinne eines allgemeinen, niedrigschwelligen und frühzeitigen Zugangs der BürgerInnen zu allen Informationen mit einer aktiven Informationspolitik umzugestalten. Informationen sollten grundsätzlich auch online verfügbar sein, und Formulare auch im Netz ausgefüllt werden können. Wir setzen auf dezentrale und vernetzte BürgerInnenbüros statt auf isolierte Verwaltungskomplexe. Hierbei sehen wir auch die Chance, Kosten der Verwaltung unter Beibehaltung ihrer Leistungen zu senken. In Brandenburg gibt es noch jede Menge Reform- und Modernisierungspotential. So könnten durch konsequente Nutzung des Internets sowie der Einführung freier Software (Open-Source) in den öffentlichen Verwaltungen, wie z.B. das Betriebssystem LINUX, erhebliche Kostenreduzierungen erzielt werden.
Auch die Reduzierung des Beamtentums auf die zentralen hoheitlichen Vollzugsaufgaben (z.B. Polizei und Justiz) trägt wie die Einführung flacher Hierarchien in den Behörden zur Schaffung moderner Verwaltungsstrukturen bei. In einer dezentralen Verwaltung sowie einem fairen interkommunalen Finanzausgleich sehen wir weitere Chancen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit unserer Kommunen.

Kategorie

Demokratie