Brandenburger Bündnisgrüne fordern Nachbesserungen am CCS-Gesetzentwurf und Ausschluss von Erdgaskraftwerken

Die Brandenburger Bündnisgrünen sehen erheblichen Korrekturbedarf bei der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG), die am Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Insbesondere fordern sie, dass Erdgaskraftwerke von der Nutzung der umstrittenen CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) ausgeschlossen werden.

"CO2-Abscheidung ist kein Ersatz für die notwendige Dekarbonisierung und Transformation der Industrie", betont Alexandra Pichl, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen. "CCS darf keine lebenserhaltende Maßnahme für fossile Energieerzeugung sein. Für unsere Klimaziele brauchen wir eine Abkehr vom schädlichen Fracking-Gas. Dazu muss sich auch das SPD-Kanzleramt bekennen."

Die Brandenburger Bündnisgrünen lehnen die Abscheidung und Speicherung (CCS) oder Abscheidung und Nutzung (CCU) jedoch nicht grundsätzlich ab. "Für Restemissionen der Industrie kann die CO2-Abscheidung eine sinnvolle Option darstellen", so Pichl. "Doch weder CCS noch CCU dürfen als Ausrede dafür dienen, notwendige CO2-Einsparungen und -Vermeidung zu verschleppen. Wichtig ist auch, dass das CO2 bei CCU nicht aus fossilen Quellen kommen darf, wenn es als Klimaschutz anerkannt werden sollte"

Zudem warnen die Grünen vor möglichen Sicherheitsrisiken. "Es ist bislang unklar, ob eine lückenlose Überwachung von Leckagen gewährleistet werden kann", mahnt Pichl. "Eine solche Überwachung ist jedoch eine zwingende Voraussetzung für eine sichere CO2-Deponierung."

Nach aktuellen Vorstellungen des CO2-Transportnetzbetreibers Open Grid Europe GmbH (OGE) soll es in Brandenburg eine CO2-Pipeline geben, die das Zementwerk in Rüdersdorf, Eisenhüttenstadt und die Kohlekraftwerksstandorte Jänschwalde und Schwarze Pumpe in Spremberg an ein europäisches Netz anschließen soll. Für die finanzielle Absicherung der Infrastruktur fordern die Betreiber eine öffentliche Absicherung. Diese lehnt Pichl ab: „Die finanziellen Risiken der Infrastruktur sollten nicht sozialisiert werden, sondern von den Betreibern getragen werden.“

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Mehr Informationen
Deutscher Bundestag: 1. Lesung - Kommerzieller Einsatz der CO2-Speicherung
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-kohlendioxid-speicherungsgesetz-1017722
 

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Pressemitteilung LV