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04.11.10 –
Dazu wurde gestern ein entsprechender Antrag in den Landtag eingebracht. Demnach soll die Beratung des noch unter Rainer Speer eingebrachten Gesetzentwurfs „Polizei 2020“ ausgesetzt werden, bis ein Konzept vorliege, das alle wesentlichen Strukturen der Polizei und damit auch die Frage nach der Zahl der Wachen beinhalte. Die bisherige Vorgehensweise, die Zahl der Wachen offen zu lassen und später ohne Mitsprache der Abgeordneten festzulegen, widerspreche dem Parlamentsvorbehalt, so der Antrag.
Hier geht’s zu Ursula Nonnemachers Rede zur Polizeireform.
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