Hohenzollern-Initiative der Linken streut WählerInnen Sand in die Augen - Verantwortung liegt beim Linken Finanzminister Görke

08.08.19 –

Zur heute gestarteten Volksinitiative der Linken zu den von den Hohenzollern-Erben geforderten Entschädigungszahlungen, nimmt der Spitzenkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtagswahlkampf, Benjamin Raschke, wie folgt Stellung:

„Die Forderungen des Hauses Hohenzollern sind völlig inakzeptabel und müssen mit einem Gerichtsentscheid ein für alle Mal aus der Welt geschafft werden. Der Finanzmister Christian Görke (Die Linke) hat darin nach wie vor unsere volle Unterstützung. Wir garantieren, dass wir in den nächsten Landtag parlamentarische Initiativen gegen Entschädigungszahlungen an die Hohenzollern einbringen bzw. unterstützen werden. Schon in der aktuellen Legislatur haben wir das Thema zur Sprache gebracht (Antwort der Landesregierung in DRS.5/8928 auf KA Axel Vogel) und seit Februar 2014 gemeinsam mit der Linken gegen mögliche Entschädigungsforderungen opponiert (siehe z. B. https://m.maz-online.de/Brandenburg/Kritik-an-Hohenzollern-Entschaedigung).

Die aktuelle Volksinitiative der Linken aber streut den WählerInnen Sand in die Augen und soll die potentiellen Unterzeichner offenkundig für dumm verkaufen. Die Aufforderung, der Landtag möge einen Entschließungsantrag (!) an die Regierung richten, kann doch nicht allen Ernstes die zentrale Forderung der Linken darstellen . Dass die Linke die Volksinitiative als wohlfeiles  Wahlkampfinstrument nutzt, ist das eine, aber dass die konkrete Formulierung geeignet ist, das Instrument der Volksinitiative der Lächerlichkeit preiszugeben, das viel gravierendere Problem.
Entschließungsanträge sind nur beschränkt wirksame parlamentarische Mittel, da sie die Regierung nicht binden. Entscheidend ist das reale Regierungshandeln. Und die Zuständigkeit liegt im konkreten Fall einer Zurückweisung der ungerechtfertigten Ansprüche der Hohenzollern beim Linken Finanzminister Görke. Das Verfahren liegt vor Gericht und Herr Görke hat es jetzt in der Hand, die richtigen Argumente gegen die Forderungen der Hohenzollern zu artikulieren. Ihn dazu aufzufordern, braucht es aber  keine Volksinitiative, das kann Die Linke auch im Parteivorstand erledigen.“

 

Hintergrund: genauer Text der Volksinitiative: 

„Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. aus dem Hause Hohenzollern fordern für sich die Herausgabe von unzähligen Gemälden, Möbelstücken, Skulpturen, Porzellane und andere Kunstgegenständen, die im öffentlichen Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums sind. Viele Objekte sind von erheblichem Wert und historischer Bedeutung. Außerdem beansprucht das Haus Hohenzollern ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchrechtlich zu sichern- des Wohnungsrecht für Familienmitglieder im weltbekannten Potsdamer Schloss Cecilienhof. Alternativ wären sie, wie sie verlautbarten lassen haben, auch mit einem Wohnrecht im Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz, beides am Rande des Parkes Sanssouci, zufrieden. Hinzu kommen Forderungen der Hohenzollern nach Entschädigungszahlungen gemäß Ausgleichsgesetz für nach 1945 enteignete Liegenschaften im Land Brandenburg in Höhe von 1,2 Mio. Euro zzgl. Zinsen. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, halten die Forderungen der Hohenzollern nach Rückgabe von vermeintlichem Eigentum und Entschädigungszahlungen für unberechtigt. Den großen, über Jahrhunderte angehäuften Reichtum der Hohenzollern hat das Volk erwirtschaftet. Der ehemalige Immobilien- und Sachwertebesitz der Hohenzollern war (abgesehen von persönlichen Gebrauchsgegenständen) eigentlich Staatseigentum, das aus Steuern finanziert wurde. Die aktuellen Forderungen der Hohenzollern müssen von den zuständigen staatlichen Stellen zurückgewiesen werden. Dazu soll der Landtag als politische Vertretung aller Brandenburgerinnen und Brandenburger die Landesregierung in einer Entschließung auffordern. (…)“

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